13. August 2012
Feststellung des Ortes, an dem sonstige Leistungen als ausgeführt gelten
Zur korrekten umsatzsteuerlichen Behandlung muss bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen der Ort festgestellt werden, an dem die jeweilige Leistung als ausgeführt gilt.
Wir geben einen kurzen Überblick.