1. Juli 2021
EU-OSS und IOSS
Ab dem 1. Juli 2021 können grenzüberschreitende Leistungen und Lieferungen an Privatkunden und Schwellenerwerber (B2C) innerhalb der EU über einen neuen One Stop Shop (OSS) gemeldet werden. Die Erklärung von B2C Einfuhr-Versandhandelsumsätzen (für Sendungen bis 150 Euro) wird mit dem neuen IOSS vereinfacht. Wir geben einen kurzen Überblick.