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: Änderung der Erfassung von Gewinnfreibeträgen

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

29. Oktober 2013

Updates

Änderung der Erfassung von Gewinnfreibeträgen

Es gibt eine wichtige Änderung bei der Erfassung von Gewinnfreibeträgen, die Auswirkungen auf bestehende Buchungen und Anlagen mit folgenden Steuerkonten hat:

  • Grundfreibetrag
  • Begünstigte Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Begünstigte Wertpapiere

Überprüfe bitte, ob du Buchungen bzw. Anlagen mit einem dieser Steuerkonten hast:
Falls ja, musst du ein paar Änderungen durchführen.

Die Änderung

Bislang wurden Grundfreibeträge und investitionsbegünstigte Wirtschaftsgüter bzw. Wertpapiere mittels Buchungen erfasst. Solche Buchungen sind ab sofort nicht mehr möglich, da die Gewinnfreibeträge direkt beim Report "Einkommensteuer – Beilage E1a" angegeben werden können. Informationen dazu findest du im Blogeintrag zu Gewinnfreibeträgen.

Da wir bestehende Buchungen nicht automatisch korrigieren, musst du eventuell selbst ein paar Änderungen durchführen.

Was ist zu tun?

Wir bitten dich, für jedes der folgenden Steuerkonten zu überprüfen, ob du Buchungen bzw. Anlagen damit angelegt hast, und erklären dir, welche Änderungen du gegebenenfalls durchführen musst.

Da die Änderung alle Jahresaccounts betrifft, musst du die folgenden Schritte ebenfalls in allen Jahresaccounts beachten, so du mehrere hast.

Buchung des Grundfreibetrags übertragen und dann löschen

Überprüfe, ob du Buchungen mit dem Steuerkonto "Grundfreibetrag" angelegt hast. Das kannst du ganz einfach, indem du unter "Einstellungen > Steuerkonten" bei diesem Steuerkonto nachsiehst, ob ihm Buchungen zugeordnet sind. Falls ja, dann:

  • notiere/kopiere den Betrag des Grundfreibetrags
  • trage ihn unter "Reports > Einkommensteuer – Beilage E1a" in der Zeile "Grundfreibetrag" ein (diese befindet sich im Modul "Freibeträge" ziemlich am Ende der Seite)
  • wenn der Eintrag des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer – Beilage E1a funktioniert hat, kannst du die Buchung löschen, mit der du den Grundfreibetrag ursprünglich erfasst hast

Begünstigte Betriebs- und Geschäftsausstattung

Den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag für Wirtschaftsgüter kannst du direkt im Report Einkommensteuer – Beilage E1a eintragen (so du ihn bereits ausgerechnet hast).

Solltest du Buchungen und/oder Anlagen mit dem Steuerkonto "Begünstigte Betriebs- und Geschäftsausstattung" haben, dann führe bitte folgende Änderungen durch:

  • Ändere überall das Steuerkonto auf "Betriebs- und Geschäftsausstattung" und speichere die Buchungen/Anlagen ab.
  • Halte bei solchen Anlagen im Feld "Notiz" fest, dass es sich um eine investitionsbegünstigte Anlage handelt und in welcher Höhe ein Freibetrag in die Anschaffungskosten eingeflossen ist. Informationen dazu findest du ganz am Ende des Blogeintrags zur Erfassung von Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Begünstigte Wertpapiere

Den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag für Wertpapiere kannst du direkt im Report Einkommensteuer – Beilage E1a eintragen (so du ihn bereits ausgerechnet hast).

Solltest du Buchungen und/oder Anlagen mit dem Steuerkonto "Begünstigte Wertpapiere" haben, so solltest du diese löschen. Solche Wertpapiere können ab sofort nicht mehr als Buchungen/Anlagen, sondern ausschließlich im Report Einkommensteuer – Beilage E1a erfasst werden.

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

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