29. Oktober 2013
Änderung bei der Erfassung von Abschreibungen und Restbuchwerten (Deutschland)
Es gibt eine wichtige Änderung bei der Absetzung von Anlagen, die Auswirkungen auf bestehende Buchungen hat: Ab sofort fließen AfA und Restbuchwerte von Anlagen automatisch in das Betriebsergebnis ein und müssen nicht mehr gebucht werden. Bestehende Buchungen von AfA und Restbuchwerten sollten überprüft und gelöscht werden. Wir erklären dir im folgenden Eintrag was du tun solltest.
Die Änderungen werden in allen Jahresaccounts vorgenommen. Die folgenden Schritte musst du deshalb bitte ebenfalls in allen Jahresaccounts beachten, so du mehrere hast.
Abschreibungen und Restbuchwerte werden nicht mehr gebucht
Bislang mussten im Anlagenverzeichnis berechnete AfA-Beträge (und im Falle eines Abgangs auch Restbucherte) händisch als Buchung angelegt werden. Ab sofort fließen alle im Anlagenverzeichnis berechneten AfA-Beträge/Restbuchwerte automatisch in deine Betriebsausgaben ein (du musst sie nicht mehr buchen). Du findest sie im Summenmodul bei der Anlagenübersicht, am Dashboard im Modul "Betriebsergebnis" wenn du die "Betriebsausgaben" aufklappst und im Report "Einkommensteuer – Anlage EÜR".
- Die AfA fließt automatisch ins Betriebsergebnis ein, sobald eine Anlage im Anlagenverzeichnis erfasst wurde.
- Der Restbuchwert fließt automatisch ins Betriebsergebnis ein, sobald bei einer Anlage ein Datum des Abgangs/Verkaufs eingetragen wurde.
Das kann dazu führen, dass Abschreibungen und Restbuchwerte doppelt in deinen Ausgaben bzw. deinem Betriebsergebnis aufscheinen – nämlich dann, wenn du zuvor Buchungen mit den Steuerkonten "Abschreibungen auf das Anlagevermögen" und "Buchwert abgegangener Anlagen" angelegt hast. Diese Buchungen solltest du löschen.
Lösche die Buchungen
Alle alten Buchungen mit den folgenden Steuerkonten können gelöscht werden:
- AfA beweglicher WG (Anlagevermögen)
- AfA geringwertiger WG (Anlagevermögen)
- AfA Sammelposten WG
- Buchwert abgegangener Anlagen
Am einfachsten findest du solche Buchungen, wenn du eine Buchungsabfrage pro Steuerkonto machst oder unter "Einstellungen > Steuerkonten" nachsiehst, ob den Steuerkonten Buchungen zugeordnet sind.
Falls du Abschreibungen bzw. Restbuchwerte für Anlagen gebucht hattest, welche du nicht mit bookamat erfasst hast, dann musst du diese Anlagen bei bookamat eintragen, damit deren AfA/Restbuchwerte berechnet werden und in dein Betriebsergebnis einfließen.
Abschreibungsart "Sofortabschreibung"
Für geringwertige Wirtschaftsgüter (mit Anschaffungskosten bis 410,00 €), die bereits im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden sollen, steht dir ab sofort die Abschreibungsart "Sofortabschreibung" zur Verfügung. Detaillierte Informationen dazu findest du im Blogeintrag zur geringwertigen WG, die abgeschrieben werden.
Grundlegende Informationen
Gundlegende Informationen und weitere Links bzw. Beschreibungen findest findest du im Blogeintrag zu Anlagen, Abschreibungen, Sammelposten und Restbuchwerte.
Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.
Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.