29. Oktober 2013
Änderung bei der Erfassung von Anlagen, Abschreibungen und Restbuchwerten
Es gibt eine wichtige Änderung im Bereich des Anlagenverzeichnis, die Auswirkungen auf bestehende Buchungen und Anlagen hat. Sie betrifft:
- die Abschreibungsart von Anlagen
- Buchungen mit dem Steuerkonto "Abschreibungen auf das Anlagevermögen"
- Buchungen mit dem Steuerkonto "Buchwert abgegangener Anlagen"
Überprüfe bitte deine Anlagen und auch, ob du Buchungen bzw. Anlagen mit einem dieser Steuerkonten hast, und ändere sie gegebenfalls. Wir erklären dir im folgenden Eintrag was du ändern musst (und auch warum diese Änderungen notwendig sind).
Die Änderungen werden in allen Jahresaccounts vorgenommen. Die folgenden Schritte musst du deshalb bitte ebenfalls in allen Jahresaccounts beachten, so du mehrere hast.
Änderungen der Abschreibungsart bei Anlagen
Linear halbjährlich
Bei Anlagen mit dieser Abschreibungsart hat sich nichts geändert, "Linear halbjährlich" ist weiterhin auf alle Anlagen anzuwenden, deren Abschreibungsdauer mehrere Jahre beträgt.
"Linear jährlich" wurde durch "Sofortabschreibung" ersetzt
Die Abschreibungsart "Linear jährlich" wurde durch "Sofortabschreibung" ersetzt. Die Abschreibungsdauer darf bei dieser Art immer nur 1 Jahr betragen. Deine bestehenden Anlagen, welche die Art "Linear jährlich" hatten, weisen nun die Art "Sofortabschreibung" auf. Die Abschreibungsdauer, sowie bereits berechnete AfA-Beträge wurden zunächst nicht verändert.
Eine automatische Überprüfung aller Anlagen hat ergeben, dass die Abschreibungsart "Linear jährlich" immer wieder in Kombination mit einer Dauer von mehreren Jahren benutzt wurde.
Überprüfe deswegen bitte deine Anlagen mit der Abschreibungsart "Sofortabschreibung" (führe gegebenenfalls im folgenden genannte Änderungen durch) und speichere alle diese Anlagen noch einmal ab, denn erst kommen etwaige Änderungen zur Anwendung.
Überprüfe deine Anlagen mit der Art "Sofortabschreibung" ...
... Anlage hat eine Abschreibungsdauer von 1 Jahr:
In diesem Fall ist alles okay: Speichere die Anlage einfach nochmal ab.
... Anlage hat eine Abschreibungsdauer von mehreren Jahren:
In diesem Fall musst du dich entscheiden, ob du die Anlage tatsächlich über mehrere Jahre oder sofort abschreiben willst. Dabei musst du darauf achten, ob die AfA dieser Anlage bereits in einer Einkommensteuererklärung gemeldet wurde.
- AfA wurde bereits in Einkommensteuererklärung gemeldet:
Ändere die Abschreibungsart auf "Linear halbjährlich" und speichere die Anlage ab. - AfA wurde noch nicht in Einkommensteuererklärung gemeldet:
Du kannst frei entscheiden, ob du die Anlage sofort abschreibst (beachte hier, welche WG du sofort abschreiben kannst) oder über mehrere Jahre:- Sofortabschreibung: Gib eine Dauer von 1 Jahr an und speichere die Anlage.
- Abschreibung über mehrere Jahre: Ändere die Abschreibungsart auf "Linear halbjährlich" und speichere die Anlage.
Begünstigte Betriebs- und Geschäftsausstattung bzw. Wertpapiere
Änderungen gibt es weiters für die Steuerkonten "Begünstigte Betriebs- und Geschäftsausstattung" und "Begünstigte Wertpapiere". Detaillierte Informationen dazu findest du im Blogeintrag zur Änderung von Gewinnfreibeträgen.
Abschreibungen und Restbuchwerte werden nicht mehr gebucht
Bislang mussten im Anlagenverzeichnis berechnete AfA-Beträge (und im Falle eines Abgangs auch Restbucherte) händisch als Buchung angelegt werden. Ab sofort fließen alle im Anlagenverzeichnis berechneten AfA-Beträge/Restbuchwerte automatisch in deine Betriebsausgaben ein (du musst sie nicht mehr buchen). Du findest sie im Summenmodul bei der Anlagenübersicht, am Dashboard im Modul "Betriebsergebnis" wenn du die "Betriebsausgaben" aufklappst und im Report "Einkommensteuer – Beilage E1a".
- Die AfA fließt automatisch ins Betriebsergebnis ein, sobald eine Anlage im Anlagenverzeichnis erfasst wurde.
- Der Restbuchwert fließt automatisch ins Betriebsergebnis ein, sobald bei einer Anlage ein Datum des Abgangs/Verkaufs eingetragen wurde.
Das kann dazu führen, dass Abschreibungen und Restbuchwerte doppelt in deinen Ausgaben bzw. deinem Betriebsergebnis aufscheinen – nämlich dann, wenn du zuvor Buchungen mit den Steuerkonten "Abschreibungen auf das Anlagevermögen" und "Buchwert abgegangener Anlagen" angelegt hast. Diese Buchungen solltest du löschen.
Lösche die Buchungen
Alle alten Buchungen mit den Steuerkonten "Abschreibungen auf das Anlagevermögen" und "Buchwert abgegangener Anlagen" können gelöscht werden.
Am einfachsten findest du solche Buchungen, wenn du eine Buchungsabfrage pro Steuerkonto machst oder unter "Einstellungen > Steuerkonten" nachsiehst, ob den Steuerkonten Buchungen zugeordnet sind.
Falls du Abschreibungen bzw. Restbuchwerte für Anlagen gebucht hattest, welche du nicht mit bookamat erfasst hast, dann musst du diese Anlagen bei bookamat eintragen, damit deren AfA/Restbuchwerte berechnet werden und in dein Betriebsergebnis einfließen.
Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.
Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.