29. Oktober 2013
Anlagenverzeichnis, Abschreibungen, Sammelposten und Restbuchwerte (Deutschland)
Welche Wirtschaftsgüter können ins Anlageverzeichnis aufgenommen werden? Wie werden sie abgesetzt bzw. abgeschrieben? Was passiert beim vorzeitigen Abgang/Verkauf eines Anlageguts? Wir vermitteln einen Überblick.
Wir gehen im folgenden Beitrag von Wirtschaftsgütern (WG) aus, die abnutzbar sind. Das ist eine der Voraussetzungen, damit ein WG ins Anlagevermögen aufgenommen werden kann. Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen werden nicht sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht, sondern mittels einer Absetzung für Abnutzung (AfA) abgeschrieben.
Welche WG gehören zum Anlagevermögen?
Abnutzbare Wirtschaftsgüter (WG), die über eine bestimmte Dauer betrieblich verwendet werden, können bzw. müssen in ein sogenanntes Anlagenverzeichnis aufgenommen werden (welches das Anlagevermögen abbildet). Dabei wird der Wertverlust eines WG in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht. Das bedeutet, dass die Anschaffung eines solchen WG nicht sofort als Betriebsausgabe verbucht wird, sondern anteilig über die Nutzungsdauer als jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA).
Scheidet ein Anlagegut vor Ablauf der bestimmten Nutzungsdauer aus dem Anlagevermögen aus, dann kann in der Einkommensteuererklärung zusätzlich zur AfA der verbleibende Restbuchwert als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Ob ein Wirtschaftsgut ins Anlagevermögen aufgenommen wird oder sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann, ist durch die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bestimmt. Zu diesen Kosten zählen nicht nur der Kaufpreis, sondern alle Aufwendungen, die erforderlich sind, um das WG in Betrieb zu nehmen (z.B. auch Transportkosten und -versicherungen, Zölle, Installationskosten etc.).
Bei Vorsteuerabzugsberechtigten sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer heranzuziehen (netto), "Kleinunternehmer" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gehen von den Bruttowerten aus.
Für die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten existieren Grenzwerte:
- Grenzwert bis 31. 12. 2019: 400,00 €
- Grenzwert ab 1. 1. 2020: 800,00 €
Überschreiten die Anschaffungskosten den Grenzwert, dann muss ein Wirtschaftsgut abgeschrieben werden, unterhalb des Grenzwertes kann es abgeschrieben werden.
Geringwertige vs. "normale" Wirtschaftsgüter
Bevor die Abschreibungsart für ein WG festgelegt werden kann, ist es wichtig zu bestimmen, ob es sich um ein geringwertiges oder ein "normales" (vollwertiges) Wirtschaftsgut handelt. Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Anlagevermögen liegt dann vor, wenn
- die Anschaffungskosten unter 800,00 € liegen,
- das WG beweglich ist und
- das WG selbständig nutzbar ist (eine Computermaus ist z.B. nicht selbständig nutzbar, da sie ohne Computer nicht sinnvoll funktioniert).
Detaillierte Informationen dazu findest du im Blogeintrag zu geringwertigen Wirtschaftsgütern.
Wenn du zweifelsfrei festgestellt hast, dass es sich bei einem abzuschreibenden WG im Anlagevermögen um ein geringwertiges handelt, dann kommen die Regelungen für GWG zur Anwendung – ansonsten behandelst du das WG als vollwertig (Betriebs- und Geschäftsausstattung).
Wie funktionieren Abschreibungen?
Sobald du ein Wirtschaftsgut mit bookamat als Anlage erfasst hast, werden aufgrund deiner Angaben zu Abschreibungsdauer und Abschreibungsart sowie dem Steuerkonto der Anlage automatisch die jährlichen AfA-Beträge berechnet.
Die Abschreibungs- bzw. Nutzungsdauer ist dabei die Anzahl von Jahren, die das jeweilige WG voraussichtlich im Betrieb genutzt werden kann, zur Bestimmung der Nutzungsdauer gibt es amtliche AfA-Tabellen. Für den Beginn der AfA ist in der Regel nicht das Kaufdatum sondern das Datum der Inbetriebnahme entscheidend.
Abschreibungsarten
Grundsätzlich gibt es (bei bookamat) folgende Abschreibungsarten:
- Linear: Für alle WG über 800,00 € (oder auch darunter, falls es sich um keine GWG handelt).
- Degressiv: Für alle WG mit Anschaffungsdatum nach 1. Juli 2020 (Covid Maßnahmen), siehe Blogeintrag zu degressiven Abschreibungen
- Sofortabschreibung (GWG): Für alle GWG unterhalb des jeweils geltenden Grenzwertes, siehe oben.
- Keine Abnutzung: Für Bertriebsvermögen, das im Anlageverzeichnis erfasst wird, aber keiner Abnutzung unterliegt (zB. Wertpapiere etc.)
Anschaffungskosten über dem Grenzwert
Liegen die Anschaffungskosten eines WG über dem jeweils geltenden Grenzwert, dann handelt es sich in jedem Fall um ein vollwertiges Wirtschaftsgut. Im Rahmen von bookamat bezeichnen wir solche WG als "Betriebs- und Geschäftsausstattung".
Für solche WG kommt nur die Abschreibungsart "Linear" in Frage: Das WG wird über mehrere Jahre mittels einer jährlichen AfA abgeschrieben, die aufgrund des Datums der Inbetriebnahme monatsgenau berechnet wird.
Ein vereinfachtes Beispiel: Liegt das Datum der Inbetriebnahme im November, dann wird die AfA des ersten Abschreibungsjahres nur für 2 Monate berechnet (November und Dezember). Dafür wird am Ende der gesamten Abschreibungsdauer die AfA für die fehlenden 10 Monate hinzugefügt, um das WG insgesamt über die angegebenen Jahre vollständig abzuschreiben.
Informationen zur Erfassung solcher WG findest du im Blogeintrag zur Erfassung von Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Abschreibungsarten für GWG
Eine Übersicht, allgemeine und detaillierte Informationen zu GWG, findest du im Blogeintrag zu geringwertigen Wirtschaftsgütern.
Wenn es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) handelt, dann bestehen aufgrund der Anschaffungskosten mehrere Möglichkeiten, das GWG abzuschreiben (oder auch einfach als Betriebsausgabe geltend zu machen):
Anschaffungskosten unterhalb des Grenzwertes (GWG)
Am einfachsten machst du solche GWG geltend, indem du sie direkt als Betriebsausgabe verbuchst. Damit entfällt auch die Aufnahme ins Anlagenverzeichnis und die dortige Absetzung. Informationen dazu findest du im Blogeintrag zu geringwertigen WG als Betriebsausgabe.
Du kannst solche GWG allerdings auch ins Anlagenverzeichnis aufnehmen und dort entweder im Jahr ihrer Anschaffung vollständig abschreiben (Sofortabschreibung), oder über eine festgelegte Nutzungsdauer von mehreren Jahren (Linear). Informationen dazu findest du im Blogeintrag zu geringwertigen WG, die abgeschrieben werden.
Abgang/Verkauf von Anlagegütern, Restbuchwert
Grundsätzlich verbleiben Anlagegüter über die gesamte Abschreibungsdauer im Anlagevermögen, d.h. bis sie voll abgeschrieben sind. Im Falle eines vorzeitigen Abgangs (Verkauf, Diebstahl, Entnahme etc.) kann bei der jeweiligen Anlage ein Datum des Abgangs/Verkaufs eingetragen werden. Damit wird zusätzlich zur AfA der Restbuchwert des WG als Betriebsausgabe geltend gemacht. (Das betrifft alle WG die nicht in einem Sammelposten erfasst sind: WG eines Sammelpostens müssen über die vollen 5 Jahre abgeschrieben werden, selbst wenn sie vorzeitig abgehen bzw. verkauft werden.)
Beachte, dass du den Erlös aus dem Verkauf eines Anlagegutes als Betriebseinnahme verbuchen musst, Informationen dazu findest du im Blogeintrag zum Abgang/Verkauf von Anlagegütern.
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