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: Anlagenverzeichnis, Abschreibungen und Restbuchwerte

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

29. Oktober 2013

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Anlagenverzeichnis, Abschreibungen und Restbuchwerte

Welche Wirtschaftsgüter können ins Anlageverzeichnis aufgenommen werden? Wie werden sie abgesetzt bzw. abgeschrieben (AfA)? Was passiert beim vorzeitigen Abgang/Verkauf eines Anlageguts (Restbuchwerte)? Wir vermitteln einen Überblick.

Betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter (WG), die über eine bestimmte Dauer genutzt werden, können bzw. müssen in ein sogenanntes Anlagenverzeichnis aufgenommen werden (welches das Anlagevermögen abbildet). Dabei wird für jedes WG bestimmt, über welche Dauer es abgeschrieben wird, daraus resultiert eine jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA), welche in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. Scheidet ein Anlagegut vor Ablauf der bestimmten Nutzungsdauer aus dem Anlagevermögen aus, dann kann in der Einkommensteuererklärung zusätzlich zur AfA der verbleibende Restbuchwert als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Welche WG werden ins Anlagenverzeichnis aufgenommen?

Ob ein Wirtschaftsgut ins Anlagevermögen aufgenommen wird oder nicht, ist durch die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bestimmt. Zu diesen Kosten zählen nicht nur der Kaufpreis, sondern alle Aufwendungen, die erforderlich sind, um das WG in Betrieb zu nehmen (z.B. auch Transportkosten, Zölle, Installationskosten etc.).

Bei Vorsteuerabzugsberechtigten sind die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer heranzuziehen (netto), Nichtvorsteuerabzugsberechtigte gehen von den Bruttowerten aus.

Für die Anschafffungs- bzw. Herstellungskosten gibt es Grenzwerte, welche für die steuerliche Behandlung des WG ausschlaggebend sind:

  • Grenzwert ab 1. 1. 2023: 1.000,00 €
  • Grenzwert bis 31. 12. 2022: 800,00 €
  • Grenzwert bis 31. 12. 2019: 400,00 €

Anschaffungskosten unter dem jeweiligen Grenzwert

Bei Anschaffungskosten unter dem jeweiligen Grenzwert spricht man von sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG). Für diese gibt es zwei grundlegende Möglichkeiten:

  • Das GWG wird sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht — das ist die einfachste Möglichkeit, da das GWG dann nicht ins Anlagenverzeichnis aufgenommen und dort abgeschrieben werden muss.
    Wie du solche GWG buchst, erklären wir im Blogeintrag zu geringwertigen WG als Betriebsausgabe.
  • Das GWG wird ins Anlagenverzeichnis aufgenommen und dort entweder mittels Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung oder über eine bestimmte Nutzungsdauer abgeschrieben.
    Wie du solche GWG buchst bzw. als Anlage erfasst, erklären wir im Blogeintrag zu geringwertigen WG, die abgeschrieben werden.

Anschaffungskosten über dem jeweiligen Grenzwert

Bei Anschaffungskosten über dem jeweiligen Grenzwert gibt es keine Wahlmöglichkeit mehr: Solche WG (auch Betriebs- und Geschäftsausstattung genannt) müssen über ein bestimmte Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Wie du solche WG buchst bzw. als Anlage erfasst, erklären wir im Blogeintrag zu Betriebs- und Geschäftsausstattung, die abgeschrieben wird.

Wie funktionieren Abschreibungen?

Bei abnutzbaren WG wird der Wertverlust in Form einer Abschreibung als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht. Das bedeutet, dass die Anschaffung eines solchen WG nicht sofort als Betriebsausgabe verbucht wird, sondern anteilig über die Nutzungsdauer als jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA).

Sobald du ein Wirtschaftsgut mit bookamat als Anlage erfasst hast, werden aufgrund deiner Angaben zu Abschreibungsdauer und Abschreibungsart automatisch die jährlichen AfA-Beträge berechnet.

Die Abschreibungs- bzw. Nutzungsdauer ist dabei die Anzahl von Jahren, die das jeweilige WG voraussichtlich im Betrieb genutzt werden kann. In Österreich kann die Nutzungsdauer individuell bestimmt werden, in Deutschland ist das über amtliche AfA-Tabellen geregelt (die auch in Österreich verwendet werden können). Für den Beginn der AfA ist in der Regel nicht das Kaufdatum sondern das Datum der Inbetriebnahme entscheidend.

Als Abschreibungsarten stehen dir mit bookamat vier Möglichkeiten zur Verfügung:

Linear

Anlagegüter über dem jeweiligen Grenzwert können linear abgeschrieben werden. Dabei werden die AfA-Beträge gleichmäßig auf den Abschreibungszeitraum aufgeteilt. Für die Berechnung der AfA-Beträge ist weiters entscheidend, ob ein WG im ersten oder im zweiten Halbjahr in Betrieb genommen wurde:

  • Bei einer Inbetriebnahme vor 1. Juli wird bereits im ersten Jahr die volle AfA geltend gemacht.
  • Bei einer Inbetriebnahme nach 1. Juli kann im ersten Jahr nur die halbe AfA geltend gemacht werden (dafür verlängert sich die Abschreibung automatisch um ein weiteres Jahr mit ebenfalls halber AfA).

Degressiv

Ab 1. Juli 2020 kann für bestimmte Investitionen alternativ zur linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung vorgenommen werden. Genaue Informationen dazu findest du im Blogeintrag zu degressiven Abschreibungen.

Dabei wird im Wirtschaftsjahr der Inbetriebnahme eine degressive Abschreibung von bis zu 30% gewählt, die dann

  • entweder unverändert fortgeführt,
  • oder ab einem der Folgejahre in eine lineare Abschreibung umgewandelt wird.

Auch bei der degressiven Abschreibung werden AfA-Beträge auf Halbjahresbasis berechnet.

Sofortabschreibung

Geringwertige WG unter dem jeweiligen Grenzwert dürfen im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden (so sie überhaupt ins Anlagevermögen aufgenommen und nicht sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden).

Keine Abschreibung

In seltenen Fällen werden auch Anlagegüter ins Verzeichnis aufgenommen, die nicht laufend abgeschrieben werden (da sie keiner Abnutzung unterliegen). Sie haben eine Abschreibungsdauer von 0 Jahren und damit auch keine jährliche AfA. Erst im Falle eines Abgangs oder Verkaufs wird ihr Anschaffungswert als Restbuchwert in voller Höhe geltend gemacht. 

Abgang/Verkauf von Anlagegütern, Restbuchwert

Grundsätzlich verbleiben Anlagegüter über die gesamte Abschreibungsdauer im Anlagevermögen, d.h. bis sie voll abgeschrieben sind. Im Falle eines vorzeitigen Abgangs (Verkauf, Diebstahl, Entnahme etc.) kann bei der jeweiligen Anlage ein Datum des Abgangs/Verkaufs eingetragen werden. Damit wird zusätzlich zur AfA der Restbuchwert des WG als Betriebsausgabe geltend gemacht.

Beachte, dass du den Erlös aus dem Verkauf eines Anlagegutes als Betriebseinnahme verbuchen musst, Informationen dazu findest du im Blogeintrag zum Abgang/Verkauf von Anlagegütern.

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Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

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