14. Dezember 2011
Einfuhrlieferungen aus Drittländern & Einfuhrumsatzsteuer
Was sind Einfuhrlieferungen aus Drittländen und was ist Einfuhrumsatzsteuer?
Einfuhrlieferungen aus Drittländern
Einfuhrlieferungen aus Drittländern sind Warenimporte aus Ländern außerhalb der EU. Solche Importe beinhalten keine Umsatzsteuer, werden aber bei der Einfuhr mit einer Einfuhrumsatzsteuer (EUST) belastet.
Einfuhrlieferungen bestehen – wie alle Wareneinkäufe – aus zwei Kostenteilen:
- dem Wert der beschafften Ware
- und den Anschaffungsnebenkosten (das sind alle Kosten, die anfallen, bis die Ware bei dir eingelangt ist – z.B. Transportkosten, Transportversicherung, Zollgebühren, allfällige Verbrauchsteuern, Spesen etc.)
Diese zwei Aspekte ergeben zusammengerechnet die Anschaffungskosten, welche als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer gelten.
Einfuhrumsatzsteuer (EUST)
Die EUST ist jene Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in ein innergemeinschaftliches Staatsgebiet eingehoben wird. Das Ziel der EUST ist es, umsatzsteuerfreie Warenimporte aus dem Ausland mit inländischer Umsatzsteuer zu belasten.
Die EUST ist neben den Zollgebühren die zweite Abgabe, die beim Import von Waren aus Drittländern anfällt. Während die Zollgebühren für Unternehmer definitive Ausgaben bedeuten, muss die Einfuhrumsatzsteuer zwar vorfinanziert werden, kann aber bei der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer abgesetzt werden (wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist).
Kann die EUST als Vorsteuer gelten gemacht werden?
Die Einfuhrumsatzsteuer kann im Allgemeinen in der Umsatzsteuervoranmeldung wiederum als Vorsteuer abgezogen werden, dabei gilt es allerdings Folgendes zu beachten:
- Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, dann kannst du die EUST wiederum in deiner Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend machen – ansonsten nicht.
- Wurde bei der Bestellung der Grundsatz "verzollt und versteuert" vereinbart, dann entrichtet der Lieferant die EUST (und kann sie als Vorsteuer geltend machen) – der Lieferant übernimmt in diesem Fall auch die Bezahlung der Zollgebühren.
- Wenn der Grundsatz "verzollt und versteuert" nicht vereinbart wurde, dann bist du als Empfänger zur Entrichtung der EUST verpflichtet.
Was bildet die Bemessungsgrundlage der EUST?
Die EUST für eine Einfuhrlieferung aus einem Drittland berechnet sich im Allgemeinen aus allen Kosten, die beim Import einer solchen Ware anfallen:
- dem Warenwert
- den Transportkosten und der Transportversicherung
- den anfallenden Zollgebühren
- einer allfälligen Verbrauchsteuer
- Spesen etc.
Die EUST in Österreich
In Österreich wird die EUST auf alle Warenimporte aus Drittländern erhoben.
Sie beträgt im Regelfall 20% und im begünstigten Fall 10%.
Derzeit existiert bezüglich der EUST eine Freigrenze von 22 Euro, d.h. für Waren mit einem geringeren Wert wird keine EUST erhoben (ausgenommen davon sind Alkohol, Tabak, Parfüms und Kaffee). Weitere Informationen dazu findest du hier.
Wie buche ich Einfuhrlieferungen und EUST in Österreich?
Buchung mit bookamat 2015
Eine Anleitung dazu findest du im Blogeintrag Wie buche ich Einfuhrlieferungen aus Drittländern und Einfuhrumsatzsteuer ab 2015?
Wie wird die EUST in Österreich entrichtet?
Die Höhe der EUST wird durch die Zollbehörden festgelegt, wobei die EUST in Österreich auf zwei Arten entrichtet werden kann:
Bare Entrichtung der EUST (via Zollbehörde)
Bei der baren Entrichtung wird die EUST direkt an das Zollamt entrichtet. In der Umsatzsteuervoranmeldung scheint die bar entrichtete EUST unter der Kennzahl 061 auf.
Unbare Entrichtung der EUST (via Finanzamt)
Bei der unbaren Entrichtung meldet die Zollbehörde Ihre EUST-Schuld dem Finanzamt und diese wird direkt auf deinem Abgabenkonto beim Finanzamt belastet. Die unbar entrichtete EUST scheint in der Umsatzsteuervoranmeldung unter der Kennzahl 083 auf. Im Fall einer unbaren Entrichtung kann es zu einer Differenz zwischen dem ausgewiesenen Zahlungsbetrag laut UVA und der tatsächlich geschuldeten Steuer gegenüber dem Finanzamt kommen, welche aber über das Finanzamtskonto beurteilt werden kann.
Für die direkte Verrechnung mit dem Finanzamt müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Das Unternehmen muss in Österreich zur Umsatzsteuer erfasst sein,
- die Waren müssen für das Unternehmen eingeführt worden sein und
- das Verfahren muss bereits bei der Zollanmeldung beantragt werden.
Weitere Informationen
- Bundesministerium für Finanzen: Einfuhrumsatzsteuer-Regelung
- §12 des UStG: Vorsteuerabzug
- §5 des UStG: Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer
- Freigrenzen von Zollgebühren und EUST: Information auf www.bmf.gv.at
- Wirtschaftskammer Österreich: FAQ zu Importen aus Nicht-EU-Ländern
Hinweis & Feedback
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