27. Mai 2012
Einkommensteuererklärung für 2011
Es ist wieder mal so weit: Die Saison der Einkommensteuererklärungen hat begonnen. Wir informieren kurz und bündig, welche Fristen es zu beachten gilt und wie diese gegebenenfalls verlängert werden können.
Deutschland
In Deutschland ist die Einkommensteuererklärung für 2011 bis 31. Mai 2012 zu übermitteln. Erfolgt die Erklärung der Einkommensteuer durch einen Steuerberater, verlängert sich die Abgabefrist auf 31. Dezember. Zusätzlich kann beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.
Weitere Informationen bezüglich Einkommensteuererklärung, Fristen und Fristverlängerungen inklusive Formvorlagen für diese finden sich unter:
- akademie.de – Steuer-Deadline 31. Mai 2012
- akademie.de – Video-Anleitung: Einkommenssteuer-Erklärung online mit Elster
- steuertipps.de – Abgabefrist
- experto.de – Fristverlängerung für fällige Steuererklärungen
- stern.de – Zeit gewinnen bei der Steuererklärung
Österreich
In Österreich ist die Einkommensteuererklärung für 2011 grundsätzlich bis 30. April 2012 zu übermitteln – was aber wahrscheinlich niemanden betrifft, da sich die Frist automatisch
auf 30. Juni verlängert, so die Einreichung elektronisch via FinanzOnline erfolgt (und das muss sie quasi, da die Einreichung in Papierform beantragt werden sollte, was wohl keiner tut, der über einen Computer mit Internetzugang verfügt).
Erfolgt die Erklärung der Einkommensteuer durch einen Steuerberater, kann die Frist noch weiter ausgedehnt werden (hierzu bitte den Steuerberater befragen).
Weitere Informationen bezüglich Einkommensteuererklärung, Fristen und Möglichkeiten der Fristverlängerung finden sich unter:
- help.gv.at – Einkommensteuererklärung
- arbeiterkammer.at – Einkommensteuer
- finanz-blog.at – Einkommensteuer in Österreich
- wko.at – Termine für Abgaben- und Steuererklärungen
- bmf.gv.at – Einkommensteuer (für alle die es ganz spröde wissen wollen)
Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.
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