6. Mai 2011
EU-Einnahmen und EU-Ausgaben
Eine kurze Erklärung zur Handhabung von Einnahmen und Ausgaben innerhalb der EU ("innergemeinschaftliche Lieferungen & Leistungen" und "innergemeinschaftlicher Erwerb") und deren Relevanz für die Umsatzsteuer–Voranmeldung.
Update (01/2012): Dieser Blog-Eintrag ist nicht mehr aktuell.
Zur Handhabung von IG Geschäften, siehe
Innergemeinschaftliche Geschäfte,
Wie buche ich innergemeinschaftliche Geschäfte? und
Innergemeinschaftliche Geschäfte in der Umsatzsteuervoranmeldung.
Innergemeinschaftliche Lieferungen & Leistung sowie Erwerbe sind Einnahmen und Ausgaben zwischen Geschäftpartnern in verschiedenen EU-Ländern. Die Grundvoraussetzung für solche innergemeinschaftliche Geschäfte ist, dass beide Geschäftspartner eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) haben. Bei innergemeinschaftlichen Geschäften wird die Rechnung immer ohne Umsatzsteuer ausgestellt, weil der Rechnungsempfänger den jeweils gültigen Umsatzsteuersatz des Landes, in dem er steuerpflichtig ist, auf die Rechnung aufschlagen und als Erwerbsumsatzsteuer deklarieren muss.
Wenn Sie also innerhalb der EU eine Rechnung an einen Empfänger mit UID richten, müssen Sie auf die Verrechnung der Umsatzsteuer verzichten – der Empfänger muss die Umsatzsteuer selbst berechnen (und kann sie sofort wieder als Vorsteuer abziehen, so er vorsteuerabzugsberechtigt ist). Dieser Vorgang nennt sich "Übergang der Steuerschuld".
Als Rechnungsempfänger ("innergemeinschaftlicher Erwerb") erhalten Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer – Sie müssen die Umsatzsteuer (in diesem Fall wird die Umsatzsteuer "Erwerbsumsatzsteuer" genannt) selbst ausrechnen und deklarieren. Wie bereits gesagt: Sie müssen eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) haben, um innergemeinschaftlich erwerben zu können.
Wenn im Folgenden von "Erwerbsumsatzsteuer" die Rede ist, ist damit die besondere Form der Umsatzsteuer für innergemeinschaftliche Geschäfte gemeint, die Abkürzung "IG" steht für "innergemeinschaftlich".
Innergemeinschaftliche Lieferungen & Leistungen
Aktivieren Sie zunächst das Steuerkonto "IG Lieferungen & Leistungen". Es ist wichtig, dass Sie solche Einnahmen auf dieses Konto buchen, damit wir in Zukunft eine "Zusammenfassende Meldung" auf der Grundlage dieser Buchungen erstellen können. Eine Buchung mit dem Steuerkonto "IG Lieferungen & Leistungen" hat immer eine Umsatzsteuer von 0 % und einen betrieblichen Anteil (BA) der Umsatzsteuer von 0 %, weil die Steuerschuld an den Empfänger übergeht.
Außerdem sollten Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des Empfängers im Feld "UID" notieren. Falls Sie eine entsprechende Rechnung als Anhang hochladen, muss dort natürlich ebenfalls die UID des Empfängers angegeben sein (inkl. dem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld bzw. die innergemeinschaftliche Lieferung).
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Aktivieren Sie zunächst das Steuerkonto "IG Erwerb". Bei der Buchung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs geben Sie den Netto-Betrag ein (da Sie ja eine Rechnung ohne Umsatzsteuer erhalten haben). Die Erwerbsumsatzsteuer, die Sie selbst deklarieren müssen, geben Sie im Feld für die Umsatzsteuer ein – entweder den normalen oder den ermäßigten Steuersatz. Der betriebliche Anteil (BA) der Umsatzsteuer ist hier davon abhängig, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, oder nicht: Wenn Sie berechtigt sind, geben Sie dort "100.00%" ein, wenn Sie nicht berechtigt sind "0.00%".
Kalkulation der Umsatzsteuer
Bei der Kalkulation der Umsatzsteuer durch bookamat (in der Navigation unter Kalkulation – Umsatzsteuer), geben wir Ihnen alle umsatzsteuerrelevanten Einnahmen und Ausgaben aus. Diese werden dann jeweils in verschiedene Positionen aufgegliedert, die Ihnen Einblick in die Zusammensetzung der Umsatzsteuerberechnung verschaffen und die Sie benötigen, um das Formular der Umsatzsteuer-Voranmeldung auszufüllen.
Im Wesentlichen erhalten Sie dort die Summe aller Einnahmen bzw. Ausgaben, die Summe der IG Lieferungen & Leistungen bzw. IG Erwerbe, die Bemessungsgrundlagen der Umsatzsteuer und Vorsteuer, sowie die Berechnung der Umsatzsteuer (Zahllast oder Guthaben).
Zusammenfassende Meldung (AT, DE)
Alle innergemeinschaftlichen Lieferungen & Leistungen müssen Sie dem Finanzamt regelmäßig in Form einer "zusammenfassenden Meldung" (ZM) bekanntgeben. Die ZM enthält Name und UID des eigenen Unternehmens sowie für jeden Leistungsempfänger dessen UID und den Nettobetrag (bzw. die Summe der Nettobeträge, falls mehrere Lieferungen stattgefunden haben).
Wichtig bei der ZM ist das Datum der Rechnungslegung, nicht das Datum der Überweisung des Betrags.
Die ZM ist in Österreich am Ende des nächstfolgenden Monats zu übermitteln, in Deutschland spätestens 25 Tage nach Ablauf des Kalendermonats (bzw. 25 Tage nach jedem Kalendervierteljahr, falls der Umsatz 50.000,- übersteigt).
Warum ist das so kompliziert?
Finden wir auch nicht gut. Andererseits, wenn Sie das zwei Mal gemacht haben, ist es kein Problem mehr. Falls Sie eine Idee haben, wir wir diesen Ablauf im Rahmen von bookamat vereinfachen können, melden Sie sich bitte unter support@bookamat.com.
Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.
Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.