26. Juli 2011
Formvorschriften für Rechnungen
Damit Rechnungen steuerliche Relevanz bekommen, müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. In diesem Beitrag erklären wir, was dabei zu beachten ist.
Ganz allgemein musst du auf Rechnungen folgende Daten explizit ausweisen:
- Name & Anschrift des leistenden Unternehmers
- Name & Anschrift des Leistungsempfängers
- Rechnungsdatum
- Rechnungsnummer (fortlaufend innerhalb eines Geschäftsjahres)
Hinweis: Nicht zu verwechseln mit der Belegnummer innerhalb von bookamat. - Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers (oder wahlweise die Steuernummer)
- Liefer- bzw. Leistungszeitraum
- Bezeichnung der Lieferung(en) bzw. Leistung(en) inkl. Menge und Art
- Preis der Dienstleistungen/Waren, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
- Umsatzsteuerbetrag und Umsatzsteuersatz, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
- gegebenenfalls Hinweis auf Steuerbefreiung
- gegebenenfalls Hinweis auf Rabatte (Skonto etc.)
Innergemeinschaftliche Lieferungen & Leistungen
Rechnungen für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen müssen zusätzlich folgende Angaben enthalten:
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers
- Hinweis auf die Steuerbefreiung
Kleinbetragsrechnungen
Für Kleinbetragsrechnungen (bis 150,- €) gelten vereinfachte Formvorschriften:
- Name & Anschrift des Rechnungsausstellers
- Rechnungsdatum
- Bezeichnung der Lieferung(en) bzw. Leistung(en) inkl. Menge und Art
- Preis der Dienstleistungen/Waren, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
- Umsatzsteuerbetrag und Umsatzsteuersatz, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen
- gegebenenfalls Hinweis auf Steuerbefreiung
Gutschriften
Mit Gutschrift meinen wir in diesem Fall die Korrektur einer ausgestellten Rechnung (z.B. aufgrund eines Leistungsmangels) und nicht den Rollentausch der Geschäftspartner (der Leistungsempfänger stellt eine Rechnung), siehe Storno, Gutschriften und negative Beträge.
Für Gutschriften gelten dieselben Formvorschriften wie für Rechnungen. Ob du die Beträge innerhalb einer Gutschrift mit negativem Vorzeichen versiehst oder nicht, bleibt dir überlassen. Wichtig ist, dass für den Rechnungsempfänger klar ersichtlich ist, dass es sich um eine Gutschrift handelt. Wir empfehlen die Verwendung negativer Beträge.
Wenn sich die Gutschrift auf eine bereits ausgestellte Rechnung bezieht (z.B. Storno einer Rechnung), muss das auf der Gutschrift vermerkt sein. Du kannst die Gutschrift z.B. "Gutschrift zur Rechnung mit der Rechnungsnr. 12345" benennen. Exakte Formvorschriften gibt es für diesen Vermerk aber nicht.
Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.
Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.