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: Leistungen in bzw. aus Drittländern in der Umsatzsteuervoranmeldung

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

17. August 2012

Hilfe

Leistungen in bzw. aus Drittländern in der Umsatzsteuervoranmeldung

Wie werden Leistungen in bzw. aus Drittländern in der Umsatzsteuervoranmeldung erfasst?

Allgemeine Informationen

Leistungen in bzw. aus Drittländern (außerhalb der EU) sind Dienstleistungen, die du für Geschäftspartner in Drittländern erbringst oder von ihnen beziehst. Genauere Informationen dazu findest du im Blogeintrag Leistungen in bzw. aus Drittländern. Informationen zur Verbuchung solcher Geschäftsfälle findest du in den Blogeinträgen Wie buche ich Leistungen, die ich für Kunden in Drittländern erbringe? und Wie buche ich Leistungen, die ich von Geschäftspartnern aus Drittländern beziehe?.

Abhängig vom Ort, an dem die jeweilige Leistung als ausgeführt gegolten hat, hast du festgestellt, ob es zu einem Übergang der Steuerschuld gekommen ist oder nicht. Informationen dazu findest du im Blogeintrag Feststellung des Ortes, an dem sonstige Leistungen als ausgeführt gelten.

Davon abhängig hast du die Buchung der jeweiligen Leistung vorgenommen – und davon hängt dann auch die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ab.

UVA Österreich

Leistungen, die du für Kunden in Drittländern erbracht hast

Übergang der Steuerschuld

Du hast eine umsatzsteuerfreie Rechnung gestellt, die Steuerschuld ist auf deinen Geschäftspartner im Drittland übergegangen und du hast eine Ausgabe mit dem Steuerkonto "Leistungen in Drittländern" gebucht.

In der UVA scheint dieser Umsatz nicht auf (da er nicht steuerbar ist).

Kein Übergang der Steuerschuld

Du hast eine normale Rechnung gestellt und eine normale Einnahme verbucht. In der Umsatzsteuervoranmeldung scheint dieser Umsatz unter den Kennzahlen 000 und 022 auf.

Leistungen, die du von Geschäftspartnern aus Drittländern bezogen hast

Übergang der Steuerschuld

Die Steuerschuld ist auf dich übergegangen und du hast eine umsatzsteuerfreie Rechnung erhalten. Diese Ausgabe hast du mit dem Steuerkonto "Leistungen aus Drittländern" gebucht.

In der UVA scheint die Umsatzsteuer in der Kennzahl 057 auf ...

... und kann in der Kennzahl 066 als Vorsteuer wieder abgezogen werden (so du vorsteuerabzugsberechtigt bist).

Kein Übergang der Steuerschuld

Die Steuerschuld ist nicht auf dich übergegangen und du hast eine normale Ausgabe gebucht, wobei du keine Umsatzsteuer angegeben hast (da in der Rechnung keine inländische enthalten war). Dieser Umsatz scheint in der UVA nicht auf.

UVA Deutschland

Leistungen, die du für Kunden in Drittländern erbracht hast

Übergang der Steuerschuld

Du hast eine umsatzsteuerfreie Rechnung gestellt, die Steuerschuld ist auf deinen Geschäftspartner im Drittland übergegangen und du hast eine Ausgabe mit dem Steuerkonto "Leistungen in Drittländern" gebucht.

In der UVA scheint dieser Umsatz unter der Kennzahl 45 auf.

Kein Übergang der Steuerschuld

Du hast eine normale Rechnung gestellt und eine normale Einnahme verbucht. In der Umsatzsteuervoranmeldung scheint dieser Umsatz unter der Kennzahl 81 auf (oder unter der Kennzahl 86, falls er nicht 19% sondern nur 7% Umsatzsteuer enthält).

Leistungen, die du von Geschäftspartnern aus Drittländern bezogen hast

Übergang der Steuerschuld

Die Steuerschuld ist auf dich übergegangen und du hast eine umsatzsteuerfreie Rechnung erhalten. Diese Ausgabe hast du mit dem Steuerkonto "Leistungen aus Drittländern" gebucht.

In der UVA scheint die Umsatzsteuer unter den Kennzahl 52 und 53 auf – und kann unter der Kennzahl 67 als Vorsteuer wieder abgezogen werden (so du vorsteuerabzugsberechtigt bist).

Kein Übergang der Steuerschuld

Die Steuerschuld ist nicht auf dich übergegangen und du hast eine normale Ausgabe gebucht, wobei du keine Umsatzsteuer angegeben hast (da in der Rechnung keine inländische enthalten war). Dieser Umsatz scheint in der UVA nicht auf.

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

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