17. August 2012
Leistungen in bzw. aus Drittländern in der Umsatzsteuervoranmeldung
Wie werden Leistungen in bzw. aus Drittländern in der Umsatzsteuervoranmeldung erfasst?
Allgemeine Informationen
Leistungen in bzw. aus Drittländern (außerhalb der EU) sind Dienstleistungen, die du für Geschäftspartner in Drittländern erbringst oder von ihnen beziehst. Genauere Informationen dazu findest du im Blogeintrag Leistungen in bzw. aus Drittländern. Informationen zur Verbuchung solcher Geschäftsfälle findest du in den Blogeinträgen Wie buche ich Leistungen, die ich für Kunden in Drittländern erbringe? und Wie buche ich Leistungen, die ich von Geschäftspartnern aus Drittländern beziehe?.
Abhängig vom Ort, an dem die jeweilige Leistung als ausgeführt gegolten hat, hast du festgestellt, ob es zu einem Übergang der Steuerschuld gekommen ist oder nicht. Informationen dazu findest du im Blogeintrag Feststellung des Ortes, an dem sonstige Leistungen als ausgeführt gelten.
Davon abhängig hast du die Buchung der jeweiligen Leistung vorgenommen – und davon hängt dann auch die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ab.
UVA Österreich
Leistungen, die du für Kunden in Drittländern erbracht hast
Übergang der Steuerschuld
Du hast eine umsatzsteuerfreie Rechnung gestellt, die Steuerschuld ist auf deinen Geschäftspartner im Drittland übergegangen und du hast eine Ausgabe mit dem Steuerkonto "Leistungen in Drittländern" gebucht.
In der UVA scheint dieser Umsatz nicht auf (da er nicht steuerbar ist).
Kein Übergang der Steuerschuld
Du hast eine normale Rechnung gestellt und eine normale Einnahme verbucht. In der Umsatzsteuervoranmeldung scheint dieser Umsatz unter den Kennzahlen 000 und 022 auf.
Leistungen, die du von Geschäftspartnern aus Drittländern bezogen hast
Übergang der Steuerschuld
Die Steuerschuld ist auf dich übergegangen und du hast eine umsatzsteuerfreie Rechnung erhalten. Diese Ausgabe hast du mit dem Steuerkonto "Leistungen aus Drittländern" gebucht.
In der UVA scheint die Umsatzsteuer in der Kennzahl 057 auf ...
... und kann in der Kennzahl 066 als Vorsteuer wieder abgezogen werden (so du vorsteuerabzugsberechtigt bist).
Kein Übergang der Steuerschuld
Die Steuerschuld ist nicht auf dich übergegangen und du hast eine normale Ausgabe gebucht, wobei du keine Umsatzsteuer angegeben hast (da in der Rechnung keine inländische enthalten war). Dieser Umsatz scheint in der UVA nicht auf.
UVA Deutschland
Leistungen, die du für Kunden in Drittländern erbracht hast
Übergang der Steuerschuld
Du hast eine umsatzsteuerfreie Rechnung gestellt, die Steuerschuld ist auf deinen Geschäftspartner im Drittland übergegangen und du hast eine Ausgabe mit dem Steuerkonto "Leistungen in Drittländern" gebucht.
In der UVA scheint dieser Umsatz unter der Kennzahl 45 auf.
Kein Übergang der Steuerschuld
Du hast eine normale Rechnung gestellt und eine normale Einnahme verbucht. In der Umsatzsteuervoranmeldung scheint dieser Umsatz unter der Kennzahl 81 auf (oder unter der Kennzahl 86, falls er nicht 19% sondern nur 7% Umsatzsteuer enthält).
Leistungen, die du von Geschäftspartnern aus Drittländern bezogen hast
Übergang der Steuerschuld
Die Steuerschuld ist auf dich übergegangen und du hast eine umsatzsteuerfreie Rechnung erhalten. Diese Ausgabe hast du mit dem Steuerkonto "Leistungen aus Drittländern" gebucht.
In der UVA scheint die Umsatzsteuer unter den Kennzahl 52 und 53 auf – und kann unter der Kennzahl 67 als Vorsteuer wieder abgezogen werden (so du vorsteuerabzugsberechtigt bist).
Kein Übergang der Steuerschuld
Die Steuerschuld ist nicht auf dich übergegangen und du hast eine normale Ausgabe gebucht, wobei du keine Umsatzsteuer angegeben hast (da in der Rechnung keine inländische enthalten war). Dieser Umsatz scheint in der UVA nicht auf.
Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.
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