30. Dezember 2014
Unterschiede zwischen Buchungen mit und ohne Umsatzsteuerkonten
Im folgenden Beitrag zeigen wir kurz die Unterschiede zwischen Buchungen mit Umsatzsteuerkonten (ab dem Account 2015) und Buchungen ohne Umsatzsteuerkonten (Account 2014 und älter).
Hintergrund
In den Accounts 2014 (und älter) ist die Umsatzsteuerart an die Steuerkonten gekoppelt – ein Steuerkonto beinhaltet immer eine bestimmte Umsatzsteuerart. In manchen Buchungsfällen ist das unflexibel, deswegen haben wir diese Zuordnung aufgehoben.
Mit dem Account 2015 haben wir ein neues Feature eingeführt: Umsatzsteuerkonten. Damit können Steuerkonten mit unterschiedlichen Umsatzsteuerkonten kombiniert werden.
Beispiele
In vielen Buchungsfällen macht das keinen großen Unterschied – für die folgenden Beispiele haben wir einen Fall gewählt, der den Unterschied sehr gut deutlich macht: Wir kaufen eine Druckerpatrone für das Büro, einmal in Österreich (mit inländischer Umsatzsteuer) und einmal in Deutschland, wo wir sie innergemeinschaftlich erwerben (Reverse Charge, mit EU-Umsatzsteuer, die Erwerbsteuer heißt).
Buchung ohne Umsatzsteuerkonten (2014 und älter)
Erwerb in Österreich (Inländische Umsatzsteuer)
Die Druckerpatrone aus Österreich buchen wir mit dem Steuerkonto "Bürobedarf".
Unter "Einstellungen > Steuerkonten" sehen wir, dass Buchungen mit diesem Steuerkonto in die UVA-Kennzahl 060 fließen (abziehbare inländische Vorsteuern).
Erwerb in Deutschland (Erwerbsteuer)
Die Druckerpatrone, die wir in Deutschland gekauft haben, haben wir innergemeinschaftlich erworben: Da wir vorsteuerabzugsberechtigt sind und über eine UID-Nummer verfügen, haben wir vom deutschen Händler eine umsatzsteuerfreie Rechnung mit dem Hinweis erhalten, dass die Steuerschuld auf uns als Empfängerin übergeht.
Es handelt sich hier um einen innergemeinschaftlichen Erwerb einer Lieferung. Diese enthält keine inländische Vorsteuer, sondern Erwerbsteuer, die von der Emfpängerin aufgeschlagen werden muss (und gleich wieder als Vorsteuer abgezogen werden darf, so man dazu berechtigt ist).
Da es im Account 2014 noch keine Umsatzsteuerkonten gibt, buchen wir diesen Fall mit dem Steuerkonto "IG Erwerb von Lieferungen", damit die enthaltene Erwerbsteuer korrekt für die UVA erfasst wird.
Unter "Einstellungen > Steuerkonten" sehen wir, dass Buchungen mit diesem Steuerkonto in die UVA-Kennzahl 070, 072, 073, 065 fließen (Erwerb- und Vorsteuern aus innergemeinschafftlichen Lieferungen).
Nachteil
Die zwei Buchungen zeigen den Nachteil, den die stille Koppelung von Umsatzsteuerarten an Steuerkonten hat: Wir müssen den Kauf der Druckerpatrone mit unterschiedlichen Steuerkonten buchen, obwohl es sich doch beide Male um "Bürobedarf" handelt, der nur unterschiedlichen Umsatzsteuerarten beinhaltet.
Diesen, etwas unpraktischen, Umstand lösen ab dem Account 2015 Umsatzsteuerkonten. Sie sind leider nicht auf ältere Accounts übertragbar.
Buchung mit Umsatzsteuerkonten (2015)
Erwerb in Österreich (Inländische Umsatzsteuer)
Die Druckerpatrone aus Österreich buchen wir mit dem Steuerkonto "Bürobedarf" und dem Umsatzsteuerkonto "Vorsteuer Inland".
Unter "Einstellungen > Umsatzsteuerkonten" sehen wir, dass Buchungen mit diesem Umsatzsteuerkonto in die UVA-Kennzahl 060 fließen (abziehbare inländische Vorsteuern).
Erwerb in Deutschland (Erwerbsteuer)
Die Druckerpatrone, die wir in Deutschland gekauft haben, haben wir innergemeinschaftlich erworben (siehe weiter oben): Da es ab 2015 Umsatzsteuerkonten gibt, können wir diesen Fall ebenfalls mit dem Steuerkonto "Bürobedarf" buchen, die besondere Umsatzsteuerart geben wir mit dem Umsatzsteuerkonto "IG Erwerb von Lieferungen" an.
Unter "Einstellungen > Umsatzsteuerkonten" sehen wir, dass Buchungen mit diesem Umsatzsteuerkonto in die UVA-Kennzahl 070, 072, 073, 065 fließen (Erwerb- und Vorsteuern aus innergemeinschafftlichen Lieferungen).
Vorteil
Die zwei Buchungen zeigen den Vorteil, den die freie Kombination von Umsatzsteuerarten mit Steuerkonten hat: Wir können den Kauf der Druckerpatrone mit demselben Steuerkonto "Bürobedarf" buchen und geben die unterschiedliche Umsatzsteuerart mittels Umsatzsteuerkonto an.
Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.
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