29. Oktober 2013
Update vom 29. Oktober 2013 (Deutschland)
Mit diesem Update sind zwei größere Neuerungen verfügbar: Ab sofort gibt es die Berechnung eines Betriebsergebnis (auf Grundlage der "Einkommensteuer – Anlage EÜR"), in welches auch Abschreibungen und Restbuchwerte von Anlagen automatisch einfließen.
Aufgrund der neuen Features kann es notwendig sein, dass du ein paar Buchungen und Anlagen ändern musst – wir geben dir einen kurzen Überblick über die Änderungen.
Berechnung des Betriebsergebnis
Als neues Feature steht dir die Berechnung deines Betriebsergebnis auf Grundlage der "Einkommensteuer – Anlage EÜR" zur Verfügung (derzeit in einer Beta-Version).
Die Berechnung des Betriebsergebnis findest du am Dashboard und unter Reports "Einkommensteuer – Anlage EÜR". Es basiert auf deinen gebuchten Einnahmen und Ausgaben, sowie den Abschreibungen und Restbuchwerten deiner Anlagen (die automatisch einfließen).
Zunächst kann es vorkommen, dass deine Zahlen im Betriebsergebnis nicht mit deinen Einnahmen bzw. Ausgaben übereinstimmen. Das hat damit zu tun, dass wir im Zuge der Entwicklung dieses Features einige Änderungen vornehmen mussten. Da wir deine Buchungen bei bookamat nicht automatisch verändern, solltest du dir die unten aufgelisteten Punkte durchlesen und gegebenfalls selbst Änderungen an deinen Buchungen bzw. Anlagen durchführen.
Sobald du die Änderungen durchgeführt hast, sollten auch deine Zahlen übereinstimmen. Falls du Fragen hast oder Probleme auftauchen, kannst du dich jederzeit unter support@bookamat.com an uns wenden.
Änderungen bei Anlagen, Abschreibungen und Restbuchwerten
Im Bereich der Anlagen gibt es folgende Änderungen – eine detaillierte Beschreibung inklusive Anleitung, was du eventuell ändern musst, findest du im Blogeintrag zur Änderung bei der Erfassung von Anlagen, Abschreibungen und Restbuchwerten.
Abschreibungen und Restbuchwerte werden nicht mehr gebucht
Abschreibungen (AfA) und Restbuchwerte (für Anlagen, die du erfasst hast) fließen automatisch in das Betriebsergebnis ein und müssen nicht mehr händisch gebucht werden. Bestehende Buchungen mit den folgenden Steuerkonten sollten gelöscht werden, damit sie nicht doppelt in deinen Ausgaben bzw. deinem Betriebsergebnis aufscheinen:
- AfA beweglicher WG (Anlagevermögen)
- AfA geringwertiger WG (Anlagevermögen)
- AfA Sammelposten WG
- Buchwert abgegangener Anlagen
Abschreibungsart "Sofortabschreibung"
Für geringwertige Wirtschaftsgüter (mit Anschaffungskosten bis 410,00 €), die bereits im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden sollen, steht dir ab sofort die Abschreibungsart "Sofortabschreibung" zur Verfügung. Detaillierte Informationen dazu findest du im Blogeintrag zur geringwertigen WG, die abgeschrieben werden.
Update der Steuerkonten "Sonderausgaben"
Die Steuerkonten "Sonderausgaben (beschränkt)" und "Sonderausgaben (unbeschränkt)" dürfen nicht in dein Betriebsergebnis einfließen, da sie keine betrieblichen Ausgaben darstellen (die in der "Einkommensteuer – Anlage EÜR" erfassbar wären). Bestehende Buchungen mit diesen Steuerkonten musst du aufrufen und erneut abspeichern, damit die Änderungen wirksam werden.
Detaillierte Informationen inklusive Anleitung, was du eventuell ändern musst, findest du im Blogeintrag zum Update der Sonderausgaben.
Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.
Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.