9. Februar 2021
Verbuchung Umsatzersatz
In diesem Beitrag erklären wir kurz, wie der Erhalt von Umsatzersatz im Rahmen der Covid-19-Förderungen verbucht werden kann.
Umsatzersatz
Im Gegensatz zu Zahlungen aus dem Härtefallfonds oder Fixkostenzuschüssen, ist der Erhalt von Umsatzersatz einkommensteuerpflichtig (aber nicht umsatzsteuerpflichtig).
Eine Übersicht über die steuerliche Behandlung der verschiedenen Covid-19-Förderungen findest du auf der Seite der WKO.
Um einen erhaltenen Umsatzersatz zu buchen, verwendest du
- das Steuerkonto "Sonstige Einnahmen" (welches du evt. unter "Einstellungen > Steuerkonten" aktivieren musst)
- und das Umsatzsteuerkonto "Keine Umsatzsteuer" (das du gegebenenfalls unter "Einstellungen > Umsatzsteuerkonten" aktivieren kannst)
Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.
Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.