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: Wie behandle ich Umsätze, bei denen sowohl Soll- als auch Ist-Prinzip zur Anwendung kommen

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

1. Juli 2021

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Wie behandle ich Umsätze, bei denen sowohl Soll- als auch Ist-Prinzip zur Anwendung kommen

Obwohl du als Einnahmen-Ausgaben-RechnerIn im Regelfall dem Ist-Prinzip unterliegst (Umsätze werden zu dem Zeitpunkt steuerlich relevant, wo ein tatsächlicher Zahlungsfluss stattgefunden hat), gibt es vor allem mit EU-OSS und IOSS Szenarien, wo zusätzlich das Soll-Prinzip zur Anwendung kommt. Wir erklären dir, wie du mit solchen Szenarien umgehen kannst.

Hintergrund

Bei gewissen Umsätzen, allen voran Umsätze die unter EU-OSS oder IOSS Regelungen fallen, tritt eine Besonderheit auf:

Deine "normalen" Umsätze als Einnahmen-Ausgaben-RechnerIn unterliegen im Regelfall dem Ist-Prinzip, steuerlich relevant ist hier das Datum des Zahlungseingangs bzw. -ausgangs, also wann tatsächlich Geld geflossen ist.

In den folgenden Beispielen zeigen wir dir EU-OSS Umsätze (wobei IOSS Umsätze nach dem gleichen Prinzip zu behandeln sind).

Wenn wir also von EU-OSS sprechen, gilt sinngemäß das Gleiche für IOSS.

Bei EU-OSS Umsätzen hingegen kommen sowohl das Ist- als auch das Soll-Prinzip zur Anwendung:

  • der umsatzsteuerliche Aspekt unterliegt dem Soll-Prinzip, dh. Umsatzsteuern aus EU-OSS Umsätzen müssen unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung gemeldet werden,
  • der einkommensteuerliche Aspekt unterliegt dem Ist-Prinzip (für Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen), dh. Einkünfte aus EU-OSS Umsätzen werden eigentlich erst mit Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung für das Betriebsergebnis relevant. Da EU-OSS Umsätze für den umsatzsteuerlichen Aspekt allerdings schon mit dem Soll-Zeitpunkt erfasst werden müssen, können sich hier Abweichungen ergeben. Wie du mit solchen Abweichungen umgehen kannst, erklären wir dir im folgenden Beitrag.

Hier noch eine ausführlichere Erklärung von Soll und Ist bei EU-OSS Umsätzen:

Soll

Die Meldung der EU-OSS Umsatzsteuer erfolgt nach dem Soll-Prinzip. Je nach Art des Umsatzes hängt die Meldung vom Lieferdatum oder dem Bestelldatum ab.

Das Bestelldatum wird dabei im Sinne des vorgeschriebenen "Zeitpunkts der Zahlungsannahme gemäß Art. 61b VO (EU) 282/2011)" behandelt (Anmerkung: Das ist nicht der Zeitpunkt der Zahlung, sondern der Zeitpunkt, an dem eine Zahlung vereinbart wurde, bei Lieferungen also gemeinhin der Zeitpunkt, an dem jemand zahlungspflichtig bestellt hat).

Eine EU-OSS Umsatzsteuererklärung ist also bereits zu einem Zeitpunkt zu erstellen, an dem eventuell noch gar keine Zahlung stattgefunden hat.

Das bedeutet weiters, dass Buchungen zu einem Zeitpunkt erfasst werden müssen, zu dem sie noch gar nicht bezahlt sind – nämlich dann, wenn das jeweilige Lieferdatum oder Bestelldatum innerhalb eines fälligen Meldezeitraums liegt.

Ist

Im Gegensatz zum umsatzsteuerlichen Aspekt, unterliegt (für Einnahmen-Ausgaben-RechnerInnen) bei EU-OSS Umsätzen der einkommensteuerliche Aspekt weiterhin dem Ist-Prinzip. Ein solcher Umsatz wird also auch weiterhin erst zu dem Zeitpunkt betrieblich relevant, an dem die jeweilige Zahlung stattgefunden hat.

Nachdem EU-OSS Buchungen fallweise aber bereits vor dem jeweiligen Zahlungsfluss erfasst wurden – und das Betriebsergebnis zu einem Zeitpunkt beeinflussen, zu dem sie noch gar nicht relevant sind – muss hier darauf geachtet werden, das Betriebsergebnis gegebenenfalls zu korrigieren. Das ist vor allem am Jahresende wichtig, damit in die Berechnung des Betriebsergebnis (für die Einkommensteuer) keine Umsätze einfließen, die noch gar nicht stattgefunden haben.

Mögliche Handhabung der Soll-Ist Abweichungen

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, potenzielle Abweichungen von Soll (EU-OSSUmsatzsteuer) und Ist (Betriebsergebnis) zu handhaben. Wichtig ist dabei, dass Umsätze, die zwar bereits als Buchung erfasst, aber noch nicht bezahlt wurden, einfach aufzufinden sind, damit das Betriebsergebnis korrigiert werden kann. Dazu kannst du beispielsweise Buchungen mit Tags versehen, oder – wie wir hier vorschlagen – ein eigenes Zahlungsmittelkonto für unbezahlte EU-OSS Umsätze und ein eigenes Zahlungsmittelkonto für unbezahlte IOSS Umsätze führen.

Zahlungsmittelkonto für unbezahlte EU-OSS Umsätze anlegen

Unter "Einstellungen > Zahlungsmittelkonten" kannst du dir ein Konto anlegen, dass du für EU-OSS Buchungen verwendest, bei denen (noch) keine Zahlung stattgefunden hat.

Zahlungsmittelkonto in Saldenliste

Sobald du Buchungen mit diesem Zahlungsmittelkonto hast, findest du es in der Saldenliste (unter "Übersicht > Saldenlisten"). Dort kannst du dann jederzeit den "Kontostand" des Zahlungsmittelkontos verfolgen, siehst wieviele Buchungen darauf erfolgt sind und gelangst zu den Buchungen, wenn du auf die Anzahl klickst.

Wenn du keine Buchungen mit diesem Zahlungsmittelkonto hast, dann ist es in der Saldenliste nicht mehr vorhanden – dazu kommen wir aber später.

Buchung des unbezahlten EU-OSS Umsatzes

Gehen wir davon aus, dass du am 1. Mai 2021 eine B2C Lieferung an eine Kundin in Dänemark verschickt hast und die Kundin die Rechnung noch nicht bezahlt hat. Da du diesen Umsatz aufgrund des Lieferdatums in die EU-OSS Umsatzsteuererklärung "April – Juni 2021" aufnehmen musst, erstellst du eine Buchung dafür, trotzdem noch keine Zahlung stattgefunden hat.

Als Buchungsdatum kannst du hier zunächst das Datum verwenden, an dem du die Buchung erstellst. Damit fließt diese Buchung in dein Betriebsergebnis ein, obwohl noch gar keine tatsächlice Einnahme stattgefunden hat. Das ist zunächst aber irrelevant, es hat keine nachteiligen Auswirkungen.

In der Saldenliste hat das Zahlungsmittelkonto jetzt eine Buchung und einen "Kontostand" des Betrags der Buchung. Du siehst  auf einen Blick, dass du einen unbezahlten EU-OSS Umsatz in der Höhe von EUR 125,00 hast.

Wir stellen uns vor, dass wir noch zwei weitere unbezahlte Umsätze auf dieses Zahlungsmittelkonto buchen, dann sieht es folgendermaßen aus: Du siehst auf einen Blick, dass du drei unbezahlte EU-OSS Umsätze in der Höhe von EUR 368,00 hast.

Änderung der Buchung bei Zahlungseingang

Wir nehmen an, dass die Kundin aus Dänemark die Lieferung vom 1. Mai 2021 erst im Juli bezahlt, die Zahlung ist am 8. Juli 2021 auf dein Bankkonto eingegangen. Jetzt kannst du in der bestehenden Buchung das Buchungsdatum auf den Zahlungseingang und das Zahlungsmittelkonto auf dein "Bankkonto" ändern.

Aufgrund der Änderung des Zahlungsmittelkontos auf jenes Konto, auf das die Zahlung tatsächlich eingegangen ist, verschwindet der unbezahlte Umsatz vom "EU-OSS Verrechnungskonto". In der Saldenliste siehst du jetzt, dass du nur mehr zwei unbezahlte EU-OSS Umsätze in der Höhe von EUR 243,00 hast.

Korrektur unbezahlter Umsätze am Jahresende

Wenn du dieses Vorgehen konsequent verfolgst und dein EU-OSS Zahlungsmittelkonto immer nur unbezahlte Umsätze aufweist, dann kannst du am Jahresende bzw. beim Jahresabschluss ganz einfach herausfinden, ob du dein Betriebsergebnis um unbezahlte Umsätze korrigieren musst.

Wenn du das EU-OSS Zahlungsmittelkonto auf der Saldenliste nicht mehr findest und wenn es auch unter "Einstellungen > Zahlungsmittelkonten" keine Buchungen mehr aufweist, dann gibt es keine unbezahlten EU-OSS Umsätze – du musst in diesem Fall nichts korrigieren.

Wir nehmen an, dass im Jahr 2021 zwei unbezahlte EU-OSS Umsätze in der Gesamthöhe von EUR 243,00 übrig geblieben sind. Vielleicht werden sie erst 2022 bezahlt, oder gar nicht, das spielt hier keine Rolle. Dein Betriebsergebnis ist jedenfalls zu hoch, du würdest Einkommensteuer auf Umsätze zahlen, die du (noch) gar nicht hattest.

Du musst also dein Betriebsergebnis korrigieren. Wir werfen zunächst einen Blick auf den Report "Einkommensteuer Beilage E1a/E6a 2021" (du findest ihn unter "Reports"). Hier siehst du in Kennzahl 9040 die noch unkorrigierten Betriebseinnahmen (und am Ende des Blocks ihre Summe).

Im nächsten Schritt klickst du auf der Saldenliste bei deinem EU-OSS Zahlungsmittelkonto auf die Anzahl der Buchungen. Daraufhin gelangst du zu einer Buchungsabfrage, bei der du ganz unten detaillierte Summen findest.

Aus der Zeile der Summen benötigst du den Wert "BA Betrag": In der Höhe dieses Betrags fließen die unbezahlten EU-OSS Umsätze in dein Betriebsergebnis ein – und um diesen Betrag musst du dein Betriebsergebnis korrigieren.

Jetzt kannst du eine Buchung erstellen, mit der du dein Betriebsergebnis korrigierst. Dazu buchst du eine negative Einnahme in Höhe des BA Betrags aller Buchungen auf dein EU-OSS Zahlungsmittelkonto (siehe oben). Als Zahlungsmittelkonto verwendest du "Buchungen ohne Zahlungsvorgang" (aus den vordefinierten Zahlungsmittelkonten, falls du auf vordefinierte Zahlungsmittelkonten verzichtet hast, solltest du dir ein solches Verrechnungskonto anlegen).

Mit dieser Buchung ist dein Betriebsergebnis um unbezahlte EU-OSS Umsätze korrigiert, was du im Report "Einkommensteuer Beilage E1a/E6a 2021" nachvollziehen kannst.

Dein EU-OSS Zahlungsmittelkonto weist nach wie vor die selben Werte auf, was auch in Ordnung ist, schließlich handelt es sich weiterhin um unbezahlte EU-OSS Umsätze.

 

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

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