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: Wie buche ich den Abgang/Verkauf von Anlagegütern (Deutschland)

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

29. Oktober 2013

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Wie buche ich den Abgang/Verkauf von Anlagegütern (Deutschland)

Eine Erklärung, was beim vorzeitigen Abgang/Verkauf eines Wirtschaftsguts (WG) aus dem Anlagevermögen beachtet werden muss und wie dieser erfasst werden kann.

Ein Wirtschaftsgut, das im Anlageverzeichnis erfasst ist und über eine gewisse Nutzungsdauer (gemäß AfA-Tabelle) linear monatlich abgeschrieben wird, verbleibt normalerweise solange im Anlageverzeichnis, bis es vollständig abgeschrieben ist.

Handelt es sich beim verkauften/entnommenen Anlagegut um eines, das in einem Sammelposten erfasst und abgeschrieben wird, so hat der vorzeitige Abgang keine Auswirkung auf die Abschreibung. Jedes WG eines Sammelpostens muss über die vollen 5 Jahre abgeschrieben werden, selbst wenn es vorzeitig abgeht bzw. verkauft wird.

Für Fälle, in denen das Anlagegut vorzeitig abgeht (z.B. weil es defekt ist, gestohlen wurde oder ersetzt wurde) oder verkauft wird, gibt es die gleichnamige Möglichkeit eines Abgangs/Verkaufs von Anlagegütern. Diesen erfasst du mit bookamat in zwei Schritten:

  • Bei der jeweiligen Anlage ist ein Datum des Abgangs/Verkaufs einzutragen, der zu einer automatischen Berechnung und Absetzung eines allfälligen Restbuchwerts führt.
  • Handelt es sich um einen Verkauf, dann ist für diesen eine Buchung anzulegen (da die Einnahmen aus dem Verkauf als Betriebseinnahmen gelten).

Abgang/Verkauf bei der Anlage eintragen

Gehe zur jeweiligen Anlage und trage dort das Datum des Abgangs/Verkaufs ein. Damit findet eine vorzeitige Abschreibung des Anlageguts statt, ein allfälliger Restbuchwert wird automatisch berechnet und abgesetzt.

Die Restbuchwerte findest du:

  • Bei den Details der Anlage in der Anlagenübersicht sowie im Summenmodul darunter.
  • Am Dashboard im Modul "Betriebsergebnis" unter den Betriebsausgaben.
  • Im Report "Einkommensteuer – Beilage E1a".

Buchung des Verkaufs

Wenn du das Anlagegut verkaufst, musst du das als Einnahme verbuchen. Erstelle dazu eine neue Buchung mit dem Steuerkonto "Verkauf/Entnahme von Anlagen". Das Steuerkonto musst du gegebenenfalls unter "Einstellungen > Steuerkonten" aktivieren.

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

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