2. Februar 2022
Wie buche ich ein ausschließlich betrieblich genutztes Arbeitszimmer
Ein kurzer Überblick, wie Kosten für ein (nahezu) ausschließlich betrieblich genutztes Arbeitszimmer in der Privatwohnung gebucht werden können.
Zuallererst mal Achtung – Kosten für ein in der Privatwohnung eingerichtetes Arbeitszimmer einschließlich Ausstattung sind grundsätzlich nicht abzugsfähig.
Nur wenn so ein Arbeitszimmer (nahezu) ausschließlich betrieblich genutzt wird und den "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit bildet", sind die Ausgaben dafür abzugsfähig. Das kann zB. bei SchriftstellerInnen, MalerInnen, KomponistInnen, GutachterInnen etc. der Fall sein.
Betriebsausgaben im Zusammenhang mit so einem Arbeitszimmer sind dann beispielsweise anteilige Mietkosten, Betriebskosten (Heizung, Strom, Internet, Versicherung, …), anteilige Finanzierungskosten (bei Wohnungsfinanzierung) und weitere.
Ein eigenes Steuerkonto für Arbeitszimmer gibt es erst ab 2021 – da wurde in der Einkommensteuerbeilage E1a eine eigenen Kennzahl "9275" eingeführt, in der solche Kosten explizit ausgewiesen werden müssen. Bei älteren Buchungen kann das Steuerkonto "Miete und Pacht" verwendet werden.
Buchung
Wähle bei der Buchung das Steuerkonto "Arbeitszimmer (ausschließlich betrieblich)" – du musst es eventuell unter "Einstellungen > Steuerkonten" aktivieren – und gib die zutreffende Umsatzsteuerart bzw. den zutreffenden Umsatzsteuersatz an.
Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.
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