29. Oktober 2013
Wie buche ich geringwertige WG als Betriebsausgabe
Eine kurze Anleitung, wie geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die als Betriebsausgabe geltend gemacht (nicht abgeschrieben) werden, gebucht werden können.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre Anschaffungskosten unter dem Grenzwert liegen (netto für Vorsteuerabzugsberechtigte und brutto für Nichtvorsteuerabzugsberechtigte).
- Grenzwert ab 1. 1. 2023: 1.000,00 €
- Grenzwert bis 31. 12. 2022: 800,00 €
- Grenzwert bis 31. 12. 2019: 400,00 €
GWG dürfen sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, sie können allerdings auch ins Anlagenverzeichnis aufgenommen und dort entweder sofort oder über eine längere Nutzungsdauer abgeschrieben werden (Informationen dazu findest du im Blogeintrag zu geringwertigen WG, die abgeschrieben werden).
Buchung eines geringwertigen WG (Betriebsausgabe)
Wähle dazu einfach das Steuerkonto "Geringwertige WG (Betriebsausgabe)". Das Steuerkonto musst du gegebenenfalls unter "Einstellungen > Steuerkonten" aktivieren.
Du kannst auch andere Steuerkonten für die Buchung des GWG verwenden (z.B. "IG Erwerb von Lieferungen", falls du das GWG steuerfrei aus einem anderen EU-Land erworben hast).
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