29. Oktober 2013
Wie buche ich geringwertige WG, die abgeschrieben werden
Eine kurze Anleitung, wie geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die ins Anlagenverzeichnis aufgenommen und abgeschrieben werden, gebucht werden können.
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre Anschaffungskosten unter dem jeweiligen Grenzwert liegen (netto für Vorsteuerabzugsberechtigte und brutto für Nichtvorsteuerabzugsberechtigte).
- Grenzwert ab 1. 1. 2023: 1.000,00 €
- Grenzwert bis 31. 12. 2022: 800,00 €
- Grenzwert bis 31. 12. 2019: 400,00 €
GWG dürfen sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (Informationen dazu findest du im Blogeintrag zu geringwertigen WG als Betriebsausgabe), sie können allerdings auch ins Anlagenverzeichnis aufgenommen und dort entweder sofort oder über eine längere Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
GWG, die du abschreiben willst, erfasst du mit bookamat in zwei Schritten:
- Zunächst dokumentierst du den Kauf mittels einer Buchung, hiermit wird auch die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht (so du vorsteuerabzugsberechtigt bist).
- Dann fügst du eine neue Anlage hinzu, für die in weiterer Folge automatisch die AfA berechnet und abgesetzt wird.
Für beide Schritte benötigst du das Steuerkonto "Geringwertige WG (Abschreibung)", welches du unter "Einstellungen > Steuerkonten" aktivieren kannst.
Buchung eines geringwertigen WG (Abschreibung)
Wähle dazu einfach das Steuerkonto "Geringwertige WG (Abschreibung)". Der BA Betrag ist auf Null gesetzt und gesperrt, da die Anschaffung ja nicht sofort als Ausgabe geltend gemacht wird (sondern nur die Abschreibung). So du vorsteuerabzugsberechtigt bist, fließt die enthaltene Umsatzsteuer in deine Umsatzsteuererklärung, wo sie als Vorsteuer abgezogen wird.
Du kannst auch andere Steuerkonten für die Buchung des GWG verwenden (z.B. "IG Erwerb von Lieferungen", falls du das WG steuerfrei aus einem anderen EU-Land erworben hast). Wichtig ist nur, dass du bei der Buchung eines WG, dass du abschreibst, den BA Betrag immer auf Null setzt.
Erfassung des geringwertigen WG als Anlage
Zusätzlich zur Buchung musst du ein GWG, dass du abschreiben willst, im Anlagenverzeichnis erfassen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: die Sofortabschreibung und die Abschreibung über die gewöhnliche Nutziungsdauer.
Erfassung mittels Sofortabschreibung
GWG können im Jahr der Anschaffungs sofort in voller Höhe abgeschrieben werden. Wähle dazu bei der Erstellung einer neuen Anlage (neben anderen Angaben) folgende Einstellungen:
- das Steuerkonto "Geringwertige WG (Abschreibung)"
- eine Absetzbarkeit von 1 Jahr
- die Abschreibungsart "Sofortabschreibung"
Erfassung mittels Abschreibung über die gewöhnliche Nutzungsdauer
GWG können auch über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Wähle dazu bei der Erstellung einer neuen Anlage (neben anderen Angaben) folgende Einstellungen:
- das Steuerkonto "Geringwertige WG (Abschreibung)"
- eine Absetzbarkeit in Jahren
- die Abschreibungsart "Linear" (oder falls anwendbar "Degressiv")
Absetzung für Abnutzung (AfA) und Restbuchwerte
Sobald du ein WG als Anlage erfasst hast, werden die jeweiligen AfA-Beträge berechnet. Diese fließen dann automatisch in deine Betriebsausgaben ein (du musst sie also nicht separat buchen). Ist bei der Anlage ein Datum des Abgangs/Verkaufs eingetragen, dann fließen auch etwaige Restbuchwerte automatisch in deine Betriebsausgaben ein.
Die AfA-Beträge/Restbuchwerte findest du:
- Bei den Details der Anlage in der Anlagenübersicht sowie im Summenmodul darunter.
- Am Dashboard im Modul "Betriebsergebnis" unter den Betriebsausgaben.
- Im Report "Einkommensteuer – Beilage E1a".
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