30. Dezember 2014
Wie buche ich innergemeinschaftliche Geschäfte?
Eine kurze Anleitung, wie innergemeinschaftliche Geschäfte gebucht werden und wie sie in der Umsatzsteuervoranmeldung ausgegeben werden.
Allgemeine Informationen
Eine Erklärung innergemeinschaftlicher Geschäfte findest du im Blogeintrag Innergemeinschaftliche Geschäfte, Informationen bezüglich deren Behandlung in der UVA im Blogeintrag Innergemeinschaftliche Geschäfte in der Umsatzsteuervoranmeldung.
Wie buche ich IG Geschäfte?
Für die Buchung von innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Leistungen stehen dir verschiedene Umsatzsteuerkonten zur Verfügung (du musst sie eventuell unter "Einstellungen" aktivieren):
- IG Lieferungen (Einnahme)
- IG Leistungen (Einnahme)
- IG Erwerb von Lieferungen (Ausgabe)
- IG Erwerb von Leistungen (Ausgabe)
Du kannst diese Umsatzsteuerkonten mit verschiedenen Steuerkonten kombinieren. Alle diese Umsatzsteuerkonten erfordern bei einer Buchung die Angabe
- des Rechnungsdatums (relevant für die UVA und die zusammenfassende Meldung)
- des Lieferdatums bzw. des Leistungsdatums, oder das Ende des Leistungszeitraums (relevant für die UVA und die zusammenfassende Meldung)
- der UID-Nummer deines Geschäftspartners (relevant für die zusammenfassende Meldung).
Achte darauf, diese UID-Nummer auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und diese Überprüfung zu dokumentieren (z.B. mit einem Screenshot, den du als Anhang bei der jeweiligen Buchung hochlädst). So kannst du im Zweifelsfall nachweisen, dass die UID zu einem bestimmten Zeitpunkt Gültigkeit besessen hat.
Zur Überprüfung von UID-Nummern gibt es unter anderem einen Online-Dienst der EU.
Wie buche ich IG Lieferungen?
Wähle dazu ein Steuerkonto für Einnahmen, dann das Umsatzsteuerkonto "IG Lieferungen", gib das Rechnungs- und das Lieferdatum sowie die UID des Rechnungsempfängers an.
Bei IG Lieferungen stellst du immer umsatzsteuerfreie Rechnungen aus (beachte, dass deine Rechnung den Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger beinhalten muss).
Wie buche ich IG Leistungen?
Wähle dazu ein Steuerkonto für Einnahmen, dann das Umsatzsteuerkonto "IG Leistungen", gib das Rechnungs- und das Lieferdatum sowie die UID des Rechnungsempfängers an.
Bei IG Leistungen stellst du immer umsatzsteuerfreie Rechnungen aus (beachte, dass deine Rechnung den Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger beinhalten muss).
Wie buche ich IG Erwerb von Lieferungen?
Wähle dazu ein Steuerkonto für Ausgaben (Lieferungen), dann das Umsatzsteuerkonto "IG Erwerb Lieferungen", gib das Rechnungs- und das Lieferdatum sowie die UID des Rechnungsstellers an.
Beim IG Erwerb erhältst du immer umsatzsteuerfreie Rechnungen mit dem Hinweis, dass die Steuerschuld auf dich als Empfänger übergeht (Reverse Charge). Bei solchen Ausgaben sind Brutto- und Nettobetrag immer gleich, die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer ist mit dem Icon gekennzeichnet. Der Grund dafür ist, dass hier ja die Umsatzsteuer selbst aufgeschlagen werden muss, als Vorsteuer aber gleich wieder abgezogen werden kann und de facto nur der Nettobetrag geflossen ist.
Achte darauf, dass du hier selbst den gültigen Umsatzsteuerprozentsatz bestimmen musst (20% oder 10%).
Wie buche ich IG Erwerb von Leistungen?
Wähle dazu ein Steuerkonto für Ausgaben (Leistungen), dann das Umsatzsteuerkonto "IG Erwerb Leistungen", gib das Rechnungs- und das Leistungdatum (oder das Ende des Leistungszeitraums) sowie die UID des Rechnungsstellers an.
Beim IG Erwerb erhältst du immer umsatzsteuerfreie Rechnungen mit dem Hinweis, dass die Steuerschuld auf dich als Empfänger übergeht (Reverse Charge). Bei solchen Ausgaben sind Brutto- und Nettobetrag immer gleich, die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer ist mit dem Icon gekennzeichnet. Der Grund dafür ist, dass hier ja die Umsatzsteuer selbst aufgeschlagen werden muss, als Vorsteuer aber gleich wieder abgezogen werden kann und de facto nur der Nettobetrag geflossen ist.
Achte darauf, dass du hier selbst den gültigen Umsatzsteuerprozentsatz bestimmen musst (20% oder 10%).
Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.
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