29. März 2017
Wie buche ich Kammerumlage I
Eine kurze Anleitung, wo du die Berechnung der Kammerumlage I findest und wie sie gebucht werden kann.
Wenn dein im Inland steuerbarer Jahresumsatz 150.000,00 € überschreitet, bist du verpflichtet, die Kammerumlage I zu entrichten. Allgemeine Informationen zu Kammerumlagen findest du hier.
Berechnung der Kammerumlage I
Die Berechnung der Kammerumlage I findest du unter "Reports > Kammerumlage".
Wie buche ich die Kammerumlage I?
Wähle das Steuerkonto "Gebühren, Umlagen und Abgaben" und das Umsatzsteuerkonto "Keine Vorsteuer". Diese Konten musst du eventuell unter "Einstellungen" aktivieren.
Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.
Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.