16. August 2012
Wie buche ich Leistungen, die ich von Geschäftspartnern aus Drittländern beziehe?
Eine Erklärung, wie Leistungen, die von Geschäftspartnern aus Drittländern (außerhalb der EU) bezogen werden, gebucht werden können.
Wenn du Leistungen von Geschäftspartnern aus Drittländern beziehst, musst du zunächst feststellen, an welchem Ort die Leistung als ausgeführt gilt. Informationen dazu findest du in den Blogeinträgen Leistungen in bzw. aus Drittländern und Feststellung des Ortes, an dem sonstige Leistungen als ausgeführt gelten.
Der Ort, an dem die Leistung als ausgeführt gilt, gibt den Ausschlag, wie die Leistung steuerlich zu behandeln ist (und wie sie gebucht werden muss). Hier gibt es zwei Szenarien:
- Die Leistung gilt am Ort des Empfängers (also bei dir) als ausgeführt: Es kommt zu einem Übergang der Steuerschuld auf dich
- Deine Leistung gilt im Drittland (also bei deinem Geschäftspartner) als ausgeführt: Es kommt zu keinem Übergang der Steuerschuld
Wenn dir unklar ist, wo der Ort deiner Leistung rechtlich festzustellen ist, dann kontaktiere unbedingt einen Buchhalter oder Steuerberater!
Übergang der Steuerschuld
Wenn du zweifelsfrei feststellen kannst, dass die Leistung an deinem Unternehmensstandort als ausgeführt gilt, dann geht die Steuerschuld auf dich über. Du erhältst du von deinem Geschäftspartner eine Rechnung ohne Umsatzsteuer (mit Hinweis auf Steuerfreiheit und Übergang der Steuerschuld – Reverse Charge).
Bei der Buchung beachte folgende Schritte:
- Wähle ein Steuerkonto für Leistungen (z.B. "Fremdleistungen", "Beratungskosten" etc.).
- Aktiviere das Feld "Betrag netto" und gib hier den Nettobetrag der Rechnung ein.
- Wähle das Umsatzsteuerkonto "Drittland Erwerb von Leistungen".
- Gib im Feld "USt. %" den jeweils gültigen Umsatzsteuersatz ein.
Eventuell musst du unter "Einstellungen" zuerst die genannten Steuerkonten und Umsatzsteuerkonten aktivieren, damit du sie bei Buchungen verwenden kannst.
Die hier von dir angegebene Umsatzsteuer fließt in deine Umsatzsteuervoranmeldung – wo du sie, so du vorsteuerabzugsberechtig bist, als Vorsteuer abziehen kannst. Informationen dazu findest du unter Leistungen in bzw. aus Drittländern in der Umsatzsteuervoranmeldung.
Buchung
Der gültige Umsatzsteuersatz ist hier entweder 20% oder 10%.
Kein Übergang der Steuerschuld
Wenn du zweifelsfrei feststellen kannst, dass die Leistung am Standort deines Geschäftspartners im Drittland als ausgeführt gilt, dann buchst du eine normale Ausgabe (wobei du den Betrag brutto buchst und 0% Umsatzsteuer angibst, da die Rechnung keine inländische Umsatzsteuer enthält).
Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.
Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.