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: Wie buche ich Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer?

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

3. Mai 2015

Wie buche ich ...

Wie buche ich Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer?

Eine kurze Anleitung, wie Rechnungen gebucht werden können, die ausländische Umsatzsteuer enthalten.

Ausländische Umsatzsteuern

Ausländische Umsatzsteuern, die in Rechnungen enthalten sind, können in Österreich grundsätzlich nicht als Vorsteuern geltend gemacht werden. Für die Buchung solcher Rechnungen gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  1. Du machst die ausländische Umsatzsteuer als Betriebsausgabe geltend.
  2. Wenn es sich um Umsatzsteuern eines EU-Landes handelt, kannst du dir diese im Rahmen des sogenannten Vorsteuererstattungsverfahrens zurückerstatten lassen.
  3. Wenn es sich um Umsatzsteuern eines bestimmten Drittlandes handelt, kannst du dir diese eventuell im Rahmen eines Vorsteuererstattungsverfahrens zurückerstatten lassen.

Ausländische Umsatzsteuern als Betriebsausgabe

Wenn du mit einer Rechnung ausländische Umsatzsteuern bezahlt hast, kannst du diese als Betriebsausgabe geltend machen. Dabei bekommst du die bezahlte Umsatzsteuer zwar nicht als Vorsteuer wieder zurück (bzw. gutgeschrieben), sie erhöht aber deine Ausgaben.

Im folgenden Beispiel hast du in Deutschland ein Notizbuch gekauft, für das du 11,90 € inklusive 19% deutscher Umsatzsteuer (also 1,90 €) bezahlt hast. Der Nettobetrag hat in diesem Fall 10,00 € ausgemacht, auf die 1,90 € Umsatzsteuer aufgeschlagen wurden.

Da diese Umsatzsteuer in Österreich nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden darf, wählst du bei der Buchung das Umsatzsteuerkonto "Keine Vorsteuer". Im Feld "Betrag brutto" gibst du dann den vollen Rechnungsbetrag inklusive deutscher Vorsteuer ein – in diesem Fall also die 11,90 € – die in Deutschland bezahlte Umsatzsteuer wird so einfach als Betriebsausgabe geltend gemacht. Das lässt sich neben dem Feld "BA Betrag %" ablesen, dort steht immer der Betrag, der schlussendlich steuerlich als Ausgabe geltend gemacht wird – und das sind in diesem Fall die 10,00 € plus 1,90 € deutsche Umsatzsteuer.

Vorsteuererstattungsverfahren innerhalb der EU

Wenn du in einem anderen EU-Land Umsatzsteuern bezahlt hast, kannst du dir diese im Rahmen des Vorsteuererstattungsverfahren zurückerstatten lassen (so du vorsteuerabzugsberechtigt bist).

Bei diesem Verfahren gibt es einige Vorschriften zu beachten, wie z.B. Fristen, Mindestbeträge etc. Informationen dazu erhältst du auf der Webseite des Finanzministeriums oder bei deinem Steuerberater oder Buchhalter.

Sind für dich die Voraussetzungen für die Rückforderung von EU-ausländischen Umsatzsteuern gegeben, dann gehst du bei der Buchung folgendermaßen vor: Du wählst das Umsatzsteuerkonto "Vorsteuer Rückforderung EU" (du musst es gegebenfalls unter "Einstellungen > Umsatzsteuerkonten" aktivieren), gibst den Rechnungsbetrag und den jeweiligen Umsatzsteuersatz ein. Zusätzlich kannst du das Land angeben, damit tust du dir später bei der Auswertung deiner Buchungen für das Vorsteuererstattungsverfahren leichter.

Vorsteuererstattungsverfahren Drittland

Wenn du in bestimmten Drittländern Umsatzsteuern bezahlt hast, kannst du dir diese eventuell im Rahmen eines Vorsteuererstattungsverfahren zurückerstatten lassen (so du vorsteuerabzugsberechtigt bist).

Diese Rückerstattung ist jedoch nicht in allen Drittländern möglich und bei diesem Verfahren gibt es einige Vorschriften zu beachten, wie z.B. Fristen, Mindestbeträge etc. Informationen dazu erhältst du bei deinem Steuerberater oder Buchhalter.

Sind für dich die Voraussetzungen für die Rückforderung von drittländischen Umsatzsteuern gegeben, dann gehst du bei der Buchung folgendermaßen vor: Du wählst das Umsatzsteuerkonto "Vorsteuer Rückforderung Drittland" (du musst es gegebenfalls unter "Einstellungen > Umsatzsteuerkonten" aktivieren), gibst den Rechnungsbetrag und den jeweiligen Umsatzsteuersatz ein. Zusätzlich musst du das Land angeben, damit tust du dir später bei der Auswertung deiner Buchungen für das Vorsteuererstattungsverfahren leichter.

 

Ausländische Rechnungen ohne Umsatzsteuer

Wenn du Rechnungen aus dem Ausland erhältst, die ohne Umsatzsteuer ausgestellt sind, dann ist es gut möglich, dass es sich um Reverse-Charge-Fälle handelt. Hier wird unterschieden, ob die Rechnungen aus dem EU-Ausland kommen oder aus Drittländern außerhalb der EU.

Detaillierte Informationen dazu findest du in folgenden Blogeinträgen:

  • Innergemeinschaftliche Geschäfte (umsatzsteuerfreie Rechnungen in EU-Ländern und Übergang der Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger)
  • Leistungen aus Drittländern (umsatzsteuerfreie Rechnungen für Leistungen aus Ländern außerhalb der EU mit Übergang der Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger)

 

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

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