18. April 2015
Wie buche ich Restaurantrechnungen?
Wie buche ich Restaurantrechnungen von Geschäftsessen?
Es gibt relativ strenge Regeln, wann eine Restaurantrechnung im Rahmen eines Geschäftsessens abgesetzt werden darf, und wann nicht. Ein Zitat von der Webseite des Finanzministeriums:
"Die Kosten für Geschäftsessen mit Kunden stellen unter der Voraussetzung, dass es sich um eine werbliche Maßnahme (z.B. Geschäftsanbahnung) handelt, einkommensteuerrechtlich zu 50 Prozent Betriebsausgaben dar. Die damit zusammenhängende Vorsteuer ist jedoch zur Gänze abzugsfähig, wenn der Unternehmer den nahezu ausschließlichen Werbezweck der Bewirtung durch entsprechende zeitnahe Aufzeichnungen nachweisen kann. Die betreffende Restaurantrechnung muss die gesamte Konsumation im Detail enthalten: 2 kleine Mineral, 1 großer Apfelsaft, 1/4 Veltliner, 1 Krügel Zwickl, 3 Leberknödelsuppen, 1 Wiener Schnitzel, 2 Schweinsbraten, 2 Melange, 1 kleiner Kaffee. Die bloße Bezeichnung "Speisen und Getränke" auf der Rechnung würde keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vermitteln!"
Wichtig ist auch, dass zusammen mit der Rechnung der Tag, die Teilnehmer und der Anlass festgehalten werden. Sollte bei deinen Restaurantrechnungen fraglich sein, ob du sie absetzen darfst, empfehlen wir dir, das mit einer Steuerberaterin oder deinem Buchhalter abzuklären.
Wie buche ich Restaurantrechnungen?
Du benötigst zwei Betragsmodule, jeweils eines für die Umsätze mit 10% und 20% Umsatzsteuer. Die Vorsteuer darf zur Gänze geltend gemacht werden (so du dazu berechtigt bist). Ein zweites Betragsmodule kannst du hinzufügen, indem du das "Plus"-Icon innerhalb des ersten Betragsmodules klickst.
Wähle in beiden Modulen das Steuerkonto "Besprechungskosten".
Wie oben im Zitat schon erwähnt, dürfen die Beträge jedoch nur zu 50% als Betriebsausgabe angesetzt werden. Deswegen sind die "BA Betrag %" in beiden Betragsmodulen auf "50%" gesetzt.
Trinkgeld
Solltest du (was wir hoffen) bei der Bezahlung des Geschäftsessens ein Trinkgeld gegeben haben, dann kannst du das Trinkgeld ebenfalls mit demselben Steuerkonto "Besprechungskosten" und dem Umsatzsteuerkonto "Keine Vorsteuer" erfassen.
Weitere Informationen dazu findest du im Blogeintrag Wie buche ich Trinkgelder?
Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.
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