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: Wie buche ich Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc.

bookamat – Buchhaltung für Selbständige

29. Oktober 2013

Wie buche ich ...

Wie buche ich Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc.

Kirchenbeitrag, Krankheitskosten et cetera. Eine kurze Erklärung, wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und ähnliche nicht-betriebliche (jedoch einkommensteuerrelevante) Kosten gebucht werden können.

Mit bookamat erfasst du im Wesentlichen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, die für dich als Einnahmen-Ausgaben-Rechner relevant sind. Das daraus resultierende Betriebsergebnis fließt dann in deine Einkommensteuererklärung ein. Diese kann jedoch eine Reihe weiterer Einnahmen bzw. Ausgaben beinhalten, die zwar nicht betrieblicher Natur, aber doch einkommensteuerrelevant sind.

Zu diesen weiteren Kosten zählen z.B. Kirchenbeiträge, Krankheitskosten und viele mehr. Diese kannst du mit bookamat nur eingeschränkt erfassen, da sie für dein Betriebsergebnis als Einnahmen-Ausgaben-Rechner keine Rolle spielen. Zudem wären sie auch schwierig erfassbar, da es unzählige davon gibt, die teils in komplizierten Abhängigkeiten stehen.

Auf Ebene der Einkommensteuerformulare stellt sich das folgendermaßen dar:

  • Beilage E1a — Mit bookamat erfasst du Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
  • Formular E1 — Deine Einkommensteuererklärung, in die neben dem Betriebsergebnis aus der Beilage E1a noch weitere Kosten und auch weitere Beilagen einfließen können, z.B. Beilage L1k (Kinderfreibeträge, Unterhaltsabsetzbeträge etc) und jede Menge weitere Beilagen.

Mit bookamat erfasst du also nur Zahlen, die für dein Betriebsergebnis (E1a) relevant sind. Da es aber durchaus Sinn macht, weitere Kosten zu Dokumentationszwecken zu erfassen, erklären wir dir, wie du solche weiteren Kosten buchen kannst.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Was Sonderausgaben und was außergewöhnliche Belastungen sind, ist im Einkommensteuergesetz (ESTG) geregelt. Da die diesbezüglichen Regelunge umfassend sind, lohnt es sich hier im Zweifelsfall, einen Steuerberater oder Buchhalter zu konsultieren.

Sonderausgaben sind in §18 ESTG geregelt: Sie sind Aufwendungen, die das Einkommen schmälern und nicht in normalen Betriebsausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen erfasst sind – und umfassen  z.B. Kirchensteuer, Wohnraumschaffung, Spenden an begünstigte Körperschaften, gewisse Versicherungen etc.

Außergewöhnliche Belastungen sind in§34 ESTG geregelt: Sie dürfen keine normalen Betriebsausgaben oder Sonderausgaben darstellen und sie müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Weiters dürfen sie unter kein Abzugsverbot fallen. Bei außergewöhnlichen Belastungen besteht weiters ein einkommensabhängiger Selbstbehalt.

Buchung

Wähle bei der Buchung je nach Art der Ausgabe entweder das Steuerkonto "Sonderausgaben" oder "Außergewöhnliche Belastungen". Der BA Betrag ist auf Null gesetzt und gesperrt, da diese Zahlung nicht in deine Betriebsausgaben einfließen darf.

Zusätzlich kannst du bei der Buchung noch Tags angeben — z.B. "Kirchenbeitrag", "Behandlungskosten" etc. Damit kannst du diese Buchungen (auch im Rahmen deines Jahresabschluss) leichter auswerten und zuordnen.

 

Hinweis & Feedback

Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.

Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.

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