14. Januar 2019
Wie buche ich Wertpapiere
Eine kurze Anleitung, wie Wertpapiere (samt laufenden Kosten) gebucht und im Anlagenverzeichnis erfasst werden können.
Investitionsbedingten Gewinnfreibetrag eintragen
Falls Wertpapiere im Rahmen des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags angeschaft wurden, kann der verwendete Freibetrag unter "Reports > Einkommensteuer Beilage E1a/E6a" eingetragen werden (der Freibetrag muss sich ja nicht notwendigerweise mit dem Anschaffungswert der Wertpapiere decken).
Kauf von Wertpapieren buchen
Der Kauf der Wertpapiere wird mit dem Steuerkonto "Betriebs- und Geschäftsausstattung" gebucht. Der betriebliche Anteil (BA Betrag %) ist hier automatisch auf Null gesetzt, da es sich um keine Betriebsausgabe handelt (das Wertpapier bleibt ja im Betriebsvermögen). Für unser Beispiel gehen wir davon aus, dass der Anschaffungswert des Wertpapiers EUR 3.000 betragen hat.
Wertpapier im Anlageverzeichnis erfassen
Das Wertpapier muss danach im Anlageverzeichnis erfasst werden. Dabei wählst du ebenfalls das Steuerkonto "Betriebs- und Geschäftsausstattung", sowie die Abschreibungsart "Keine Abnutzung" und eine Absetzbarkeit von 0 Jahren und trägst alle weiteren notwendigen Angaben ein.
Laufende Gewinne
Laufende Erträge aus dem Wertpapier sind durch die KEST endbesteuert, d.h. du musst sie nicht als Betriebseinnahmen buchen. Die KEST an sich ist ebenfalls keine Betriebsausgabe. Solltest du beides buchen wollen, z.B. um dein Bankkonto korrekt abzubilden, dann kannst du die Steuerkonten "Saldenausgleich (Einnahme)" (für Gewinne) bzw. "Saldenausgleich (Ausgabe)" (für KEST) verwenden. Beide haben einen betrieblichen Anteil von Null, fließen daher nicht in steuerliche Auswertungen ein.
Unser Beispiel geht davon aus, dass du die Wertpapiere bei einer inländischen Bank gekauft hast, diese führt dann auch automatisch die KEST ab. Sollte es sich um eine ausländische Bank handeln, empfiehlt es sich hier, zur Abklärung der Handhabung einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Laufenden Gewinn buchen
KEST buchen
Verkauf des Wertpapiers
Datum für "Abgang/Verkauf" im Anlageverzeichnis eintragen
Wenn du das Wertpapier irgendwann verkaufst, dann musst du bei der Anlage das Datum des "Abgang/Verkauf" eintragen. Damit wird der Restbuchwert geltend gemacht (in unserem Beispiel EUR 3.000), er fließt in deine Steuererklärung ein. Beachte bitte, dass du Wertpapiere, die du im Rahmen des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags angeschafft hast, für eine bestimmte Mindestdauer behalten musst.
Abgang/Verkauf des Wertpapiers buchen
Da es sich aber um keine wirkliche Ausgabe handelt, weil der Verkaufserlös wiederum dir zufließt, musst du die Einnahme aus dem Verkauf mit dem Steuerkonto "Verkauf/Entnahme von Anlagen" buchen und zwar in der Höhe des Restbuchwerts (in unserem Beispiel EUR 3.000).
Allfällige Gewinne aus dem Verkau des Wertpapiers sowie die KEST können gleichermaßen wie die laufenden Gewinne erfasst werden.
Im Fall von Verlusten empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, da es hier verschiedene Szenarien gibt, wie Verluste geltend gemacht werden können.
Hinweis & Feedback
Wie bei allen buchhalterischen und steuerrechtlichen Beiträgen gilt auch hier, dass wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen, jegliche Haftung ist hier ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kontaktiere bitte einen Buchhalter bzw. Steuerberater.
Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, Features vermisst oder Fälle deines unternehmerischen Alltags nicht verbuchen kannst, dann wende dich bitte unter support@bookamat.com an uns.